Das eidgenössische Büro für Konsumentenfragen BFK berichtet, dass es zu einem Produkterückruf eines über Jahre verkauften Laufgitters kommt. Dies wurde nach einer erneuten Überprüfung des Produkts von der Bisal GmbH in Zusammenarbeit mit der BFU, der Beratungsstelle für Unfallverhütung, entschieden.
Betroffen ist das Bisal Laufgitter 100x100 und zwar «alle Produkte, welche in den Jahren 2010 bis 2019 verkauft wurden», teilt das BFK mit. Es wurde befunden, dass von den zu grossen Stabzwischenräumen eine Gefahr für Kleinkinder ausgeht. So wird davor gewarnt, «dass sich der Kopf eines Kleinkindes zwischen den Stäben verfängt und das Kleinkind nicht mehr frei atmen kann». Glücklicherweise sind bis heute aber keine entsprechenden Vorfälle bekannt.
Damit die Sicherheit von Kleinkindern allerdings weiterhin gewährleistet ist, sollten die Bisal Laufgitter 100x100 mit den Artikelnummern 1207 und 12076 vom Gebrauch ausgeschlossen werden. Falls Sie im Besitz eines solchen Laufgitters sind, können Sie das Laufgitter dem Händler zurückgeben, bei dem Sie es erworben haben. «Gegen Vorweisen einer Kaufquittung wird der Kaufpreis zurückerstattet», bestätigt das BFK. Auf jeden Fall ist es wichtig, dass Sie als Besitzer eines betroffenen Laufgitters dieses nicht mehr nutzen.
05.04.19