Schwangerschaft - Woche für Woche
9. Woche
Von der «wir eltern»-Redaktion

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Auch wenn es weder eine Verpflichtung noch eine genaue Frist gibt, innert welcher eine Schwangere den Vorgesetzten über die Schwangerschaft informieren muss: Normalerweise wird dies nach der 12. Schwangerschaftswoche gemacht, wenn die Gefahr einer Fehlgeburt nur noch minimal ist. Treten jedoch Komplikationen auf, welche Sie dazu zwingen, der Arbeit fernzubleiben, empfiehlt es sich den Arbeitgeber zu informieren. Manchen Schwangeren ist das Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten unangenehm, sie fürchten negative Reaktionen. Lesen Sie zur Vorbereitung den Artikel «Chef, biete was für die Familie!» und gehen Sie mit hocherhobenem Kopf ins Gespräch.
Grösse
Grösse des Embryos (Scheitel-Steiss-Länge): 17-22 mm
Ihr Baby
Die fünf Finger, immer noch miteinander verwachsen, sind jetzt deutlich zu erkennen. Die Füsse sind jetzt zwei Millimeter lang. Der Hals nimmt Formen an. Die Bildung der Körpermuskeln ist bald abgeschlossen. Die Kiefer sind vollständig entwickelt. Mundhöhle und Nase sind vereint. Ohren und Nase zeichnen sich ab. Man kann Geschlechtsorgane erkennen.
Ihr Körper
Die Plazenta, auch Mutterkuchen genannt, bildet sich, indem embryonales Gewebe in die Schleimhaut der Gebärmutter einwächst. Sie ist ein einzigartiges Organ, das Mutter und Kind gleichzeitig trennt und verbindet. Durch sie wird das Kind mit Nährstoffen versorgt. Sie schützt es aber auch vor manch schädigenden Einflüssen. Allerdings nicht vor allen: Viele Giftstoffe, Viren und Bakterien gelangen in reduzierter Zahl trotzdem bis zum Kind.
Denken Sie daran
• Das sich entwickelnde Gehirn reagiert jetzt besonders empfindlich auf Giftstoffe, zum Beispiel auf Alkohol.
• Schwangere sind am Arbeitsplatz besonders geschützt. Zum Beispiel darf der Arbeitgeber der Mitarbeiterin ab Beginn der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen. Schwangere und Stillende müssen sich hinlegen und ausruhen können. Einer schwangeren Nachtarbeiterin muss auf Verlangen eine gleichwertige Tagesarbeit angeboten werden; ist dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung in 80 % des Lohnes zu entrichten. Ab 8 Wochen vor der Geburt ist Nachtarbeit gesetzlich verboten. Schwangere und Stillende dürfen höchstens 9 Stunden täglich arbeiten. Interessiert an weiteren Regelungen für Schwangere?
Eine Übersicht über die Rechte von Schwangeren und Stillenden, sowie ein Interview mit einer Fachperson von einer Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz finden Sie hier.
• Sollte es am Arbeitsplatz aufgrund von Ihrer Schwangerschaft zu Problemen kommen, ist ein schrittweises Vorgehen empfehlenswert: Zunächst das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, eventuell mithilfe von Mamagenda.ch, einem interaktiven, kostenlosen Tool von Travail.Suisse. Falls das Problem so nicht gelöst werden kann, schalten Sie die Personalabteilung Ihrer Firma oder den Vorgesetzten Ihrer Chefin oder Ihres Chefs ein. Bringt auch dies keine Besserung, melden Sie sich bei der Gewerkschaft oder dem lokalen oder kantonalen Gleichstellungsbüro. Weiter können Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz wenden. Als letzten Schritt ist eine Klage beim Arbeits- oder Bezirksgericht möglich (bis zum Streitwert von 30'000 Franken gratis).
• Mehr Infos über Rechte am Arbeitsplatz finden Sie in mehreren Ratgeber-Broschüren, die Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO herunterladen oder anfordern können.