Für die meisten schwangeren Frauen ist dies eine Zeit fast ohne Beschwerden. Und Mama ist schön wie nie. Volles Haar, pralle Haut. Vielen Dank, Hormone!
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Das Kind trainiert intensiv seine Mimik: Lippen bewegen, Augen drehen, Stirne runzeln, gähnen. Könnten Sie es sehen, würden Sie lachen ob all den Grimassen, die es schneidet. Auch vollbringt es wahre Akrobatik in Ihrem Bauch, denn noch hat es in der Gebärmutter reichlich Platz, um seine Knochen und Muskeln zu trainieren und damit zu festigen. Mittlerweile ist sein ganzer Körper von Flaumhaar (Lanugohaar) bedeckt. Die feinen Härchen sind dazu da, die Käseschmiere auf der Haut festzuhalten, die wiederum die Haut vor dem Austrocknen im Fruchtwasser schützt. Das Kopfhaar und die Augenbrauen werden dichter.
Ihr Körper
Ihr Haar ist dicker und glänzender. Die Schwangerschaftshormone bremsen den natürlichen Haarausfall und kräftigen das einzelne Haar. Ihre Gebärmutter wiegt bereits etwa 250 g und die Fruchtwassermenge ist auf 250 ml angestiegen.
Vorgeburtliche Diagnostik
Haben Sie sich für eine Fruchtwasserpunktion entschieden, so wird diese zwischen der 16. und 19. Woche vorgenommen, weil ausreichend Fruchtwasser und embryonale Zellen vorhanden sein müssen. Unter Ultraschallsicht wird mit einer langen und dünnen Nadel durch die Bauchdecke etwas Fruchtwasser aus der Gebärmutter entnommen. Die darin schwimmenden Zellen des Kindes werden im Labor isoliert und kultiviert, um die Chromosomen feststellen zu können. Ein Schnelltest ermöglicht die Diagnose innerhalb von 24 bis 48 Stunden, das Endergebnis liegt nach ca. einer Woche vor. Zuverlässigkeit: Die Fruchtwasserpunktion ist eine sichere Diagnostik, es besteht allerdings ein Fehlgeburtsrisiko von 0,5 bis 1 Prozent. Krankenkassen bezahlen die Kosten, wenn eine medizinische Indikation besteht.
Denken Sie daran
Vermeiden Sie schwere körperliche Arbeit, langes Stehen und Stress. Das ist je nach beruflicher Tätigkeit leichter gesagt als getan. Suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber nach Lösungen, wie Sie hierbei Abhilfe schaffen können. Die rechtliche Lage ist klar: So dürfen schwangere Frauen nur dann gefährliche und beschwerliche
Arbeiten verrichten, wenn auf Grund einer Risikobeurteilung feststeht, dass keine gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt oder wenn eine solche Belastung durch geeignete Schutzmassnahmen ausgeschaltet werden kann. Auf ihr Verlangen sind Frauen von Arbeiten zu befreien, die für sie beschwerlich sind. Zudem müssen sich schwangere Arbeitnehmerinnen unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. Diese Informationen finden sich in einer Broschüre des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Laden Sie die ganze informative Broschüre «Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen» herunter.
Übrigens: Die Befürchtungen vieler Frauen, die Strahlenbelastung des Computers schade dem Ungeborenen, konnten durch breit angelegte Untersuchungen zerstreut werden. Man kann eine Schädigung mit grosser Sicherheit ausschliessen.