Zusatzversicherungen
Welche Zusatzversicherung ist sinnvoll?

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Die Grundversicherung ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Die Leistungen sind bei allen Kassen gleich und sollen die wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche medizinische Versorgung abdecken. Zusatzversicherungen erhöhen den Komfort und die Flexibilität im Krankheitsfall. Die Leistungen der Zusatzversicherungsprodukte sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.
Da die Grundversicherung ausreichen sollte, braucht nicht jedermann eine Zusatzversicherung. Spitalzusatzversicherungen erhöhen die Wahlfreiheit und Flexibilität bei stationären Behandlungen. Es gibt weitere Zusätze, welche die Versorgung durch die Grundversicherung sinnvoll ergänzen. Das kann etwa der Fall sein für Notfall-Behandlungen im Ausland, für Rettungs- und Transportkosten oder für Zahnstellungskorrekturen.
Bevor man solche Versicherungen abschliesst, sollte man sich informieren, welche Zusätze das eigene Bedürfnis abdecken. Das gilt umso mehr, als dass die Zusätze oft nur als Leistungspakete mit verschiedenen Deckungen erhältlich sind. Für die Versicherten rechnet sich ein solches Paket nur dann, wenn das «gebuchte» Leistungspaket für sie optimal zusammengesetzt ist.
Was viele nicht wissen: Die Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht bei derselben Kasse abgeschlossen werden. Oft verlangen zwar die Versicherer beim Abschluss einer Zusatzdeckung, dass auch die Grundversicherung bei ihnen geführt wird. Der Versicherte kann die Grundversicherung später aber problemlos zu einer anderen Versicherung wechseln, verliert aber allenfalls einen Rabatt auf die Zusatzversicherungen.
Wichtig: Anders als bei der Grundversicherung gibt es für die Versicherer bei den Zusatzversicherungen kein Aufnahme-Obligatorium. Die Krankenkassen können die Prämien abgestuft nach Alter und Geschlecht gestalten und dürfen auch Vorbehalte anbringen. Wechselwillige Versicherte sollten ihre bisherige Zusatzversicherung somit erst dann künden, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse auf dem Tisch liegt. Die Kündigung der Grundversicherung muss Ende November bei der Kasse sein (es gilt nicht der Poststempel) und ist per Ende Jahr gültig. Bei den Zusatzversicherungen muss die Kündigung Ende September bei der Kasse sein. Einzelne Zusatzversicherungen haben längere Kündigungsfristen und andere Kündigungstermine. Massgebend ist, was auf der Police steht.
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