Ratgeber
Was jetzt?
Von Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin
Trennung oder Scheidung?
Eine erste Frage, die sich stellt, ist: Trennung oder Scheidung? Und falls Scheidung: Geht das überhaupt sofort oder muss eine Trennungsfrist eingehalten werden?
Entscheidend hierbei ist, ob sich beide Partner einig sind, dass ihre Ehe gescheitert ist und dass sie sich scheiden lassen wollen. Ist das der Fall, können sie jederzeit beim Gericht ein Scheidungsbegehren einreichen. Dabei müssen sie vorher eine Vereinbarung, eine sogenannte Konvention, aufstellen, in der alle wichtigen Punkte über das Leben nach der Scheidung geregelt sind. Selbst wenn bei einigen Punkten noch Uneinigkeit besteht, beide aber mit der Scheidung grundsätzlich einverstanden sind, ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren möglich. Die strittigen Punkte werden dann vor Gericht verhandelt und entschieden.
Ist aber nur einer der beiden mit einer Scheidung einverstanden und der andere möchte an der Ehe festhalten, geht es nicht so schnell, dann folgt zunächst eine Trennung. Einer der beiden zieht aus. Mit der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes beginnt die zweijährige Trennungsfrist zu laufen, die für eine Scheidung gegen den Willen eines Ehepartners mindestens nötig ist. Nach zwei Jahren Trennung kann dann die scheidungswillige Seite beim Gericht eine Scheidungsklage einrichten. Die Ehe gilt dann als – so di juristischen Begriffe – unwiderlegbar und unheilbar zerrüttet und wird geschieden.
Was steht in der Konvention?
In einer Scheidungsvereinbarung halten die Eheleute alle Abmachungen im Zusammenhang mit ihrer Scheidung fest, insbesondere die finanziellen Folgen der Scheidung und die Frage rund um die Kinder. Damit das Gericht eine Konvention genehmigen kann, muss sie vollständig, klar und der Situation von Mann und Frau angemessen sein. Sie darf gegen keine geltenden Gesetze verstossen. Die Scheidungskonvention ist ein äusserst wichtiges Dokument, das über Jahre seine Wirkung zeigt. Darum sollten darin möglichst alle entscheidenden Fragen geklärt werden. Nur so ist es möglich, später eine konstruktive und friedliche Zusammenarbeit mit dem Exmann oder Exfrau aufzubauen und sich nicht jahrzehntelang ärgern zu müssen.
Braucht es einen Anwalt?
Ob ein Anwalt für die Erarbeitung einer Scheidungskonvention nötig ist, hängt von den Umständen ab. Am besten ist es, wenn das Paar trotz vorhandener Konflikte im Gespräch bleiben kann und versucht, eigenverantwortlich eine faire Lösung zu finden. Hier kann eine Familienmediation eine grosse Hilfe sein. Der Mediator oder Mediatorin als neutrale und rechtskundige Drittperson unterstützt das Paar dabei, macht aber selbst keine Lösungsvorschläge.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Eheleute gemeinsam einen Anwalt nehmen und mit ihm eine Scheidungsvereinbarung ausarbeiten. Hier sollte das Paar schon mit klaren Vorstellungen kommen, welche der Anwalt bloss noch in die richtige rechtliche Form zu bringen braucht.
Fühlt sich aber ein Ehegatte dem anderen unterlegen, ist es besser, einen eigenen Anwalt nur für sich zu engagieren. Zudem gilt die Faustregel: Wenn die eine Seite sich anwaltlich vertreten lässt, sollte auch der andere Ehegatte einen Rechtsbeistand beiziehen.
Sorgerecht für die Kinder
Die Frage, welcher Elternteil zukünftig die Verantwortung über die Kinder trägt, können die Eltern nicht selbstständig bestimmen, auch wenn sie sich einig sind. Das Gericht muss abklären, welche Lösung dem Wohl der Kinder am besten dient. Lange Zeit ging man davon aus, dass die Kinder bei der Mutter am besten aufgehoben sind. Je länger je mehr wird aber das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter die Regel. Dafür gibt es aber gewisse Voraussetzungen:
Das Wichtigste bei der gemeinsamen elterlichen Sorge ist, dass beide Elternteile diese Regelung wünschen und sie gemeinsam beim Gericht beantragen. Ist ein Elternteil dagegen, ist das gemeinsame Sorgerecht ausgeschlossen.
Weiter müssen die Eltern schriftlich darlegen, wie sie künftig die Betreuung der Kinder aufteilen und welcher Elternteil dem anderen wie viel an den Unterhalt der Kinder bezahlen muss. Zur Regelung der Betreuung gehört auch eine Einigung über den Aufenthaltsort der Kinder und über den zeitlichen Einsatz der Eltern. Es ist nicht erforderlich, dass die Eltern die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen übernehmen. Manche Gerichte gehen von einem Minimum aus, das ein zeitlicher Umfang von 20 Prozent, also 6 Tage pro Monat, Betreuung durch den Vater vorsieht. Die Idee dahinter: Beide Eltern sollen den Alltag der Kinder kennen, daran teilhaben und die damit verbundenen Pflichten übernehmen. Als dritte Voraussetzung gilt, dass das gemeinsame Sorgerecht mit dem Kindeswohl vereinbar sein muss. Beide Eltern müssen grundsätzlich fähig sein, Kinder zu erziehen und sie müssen bereit und in der Lage sein, sich miteinander über die Kinderbelange zu verständigen.
Wie hoch sind die Kinderalimente?
Das Aufteilen eines Paar- oder Famileinhaushaltes auf zwei Haushalte sprengt schnell ein Budget. Kommen dann noch Alimente dazu, wird es finanziell plötzlich eng. Für die Abschätzung der Kinderalimente gibt es keine absoluten Zahlen oder Berechnungsmodelle. Grundsätzlich gilt, dass die Kinder am gleichen Lebensstandard teilhaben dürfen wie die Eltern. Das heisst: Je höher die Einkommen der Eltern, desto höher sind auch die Kinderunterhaltsbeiträge. Diese sollen dazu beitragen, die Grundbedürfnisse der Kinder zu decken; sie müssen mit zunehmendem Alter der Kinder und mit der Teuerung wachsen. Wie sich die Eltern die Kinderbetreuung untereinander aufteilen, wirkt sich ebenfalls auf die Kinderalimente aus. Bei der Berechnung gehen die meisten Gerichte vom Einkommen der Eltern und vom Bedarf der Kinder aus. Es werden die Ausgaben für jedes Kind ermittelt, inklusive seinem Anteil an den Wohnkosten. Andere Gerichte rechnen nach Prozenten des Einkommens. Dabei erhält ein Kind 10 bis 17 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen (inklusive Zulagen wie 13. Monatslohn, Gratifikation oder Bonus), zwei Kinder 20 bis 27 Prozent und drei Kinder 30 bis 37 Prozent. Je nach Kanton werden unterschiedliche Methoden angewendet.
Checkliste
Was gehört alles in eine Scheidungskonvention?
Unterhaltungsregelung:
- Wer bezahlt wem Alimente, wie lange und wie viel?
- Wie hoch sind die Kinderalimente
Rund um die Kinder:
- Wer übernimmt die elterliche Sorge? Einer allein oder beide gemeinsam?
- Wie wird die Kinderbetreuung geregelt?
- Wie werden Besuchsrechte und Ferien organisiert?
- Wer bezahlt ausserordentliche Auslagen für die Kinder? (Zahnkorrektur, Privatschule, etc.)
Wer darf weiter in der bisherigen Wohnung bleiben?
Güterrecht:
- Wie wird gemeinsames Wohneigentum aufgeteilt?
- Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
- Wer übernimmt das Auto, die Ferienwohnung etc.?
- Wie wird die Altersvorsorge ausgeglichen?
- Wie werden Einkommen, Erbschaften und andere Einkünfte, die während der Ehe angefallen sind, aufgeteilt?