Elternsein nach Trennung
Papa bleiben nach der Trennung
Nach der Trennung ist vor der Trennung: Väter, die ihre Kinder regelmässig betreuen, haben beste Chancen, nicht zum Bezahlvater degradiert zu werden.
Die Foren sind voll von traurigen und wütenden Geschichten. Geschichten wie die von Georg S. Er kämpft seit einem Jahr um die Obhut seiner Kinder. Drei Jahre hat es bei Thomas P. gedauert, bis seine Tochter endlich bei ihm leben durfte, zwei Tage die Woche und jedes zweite Wochenende. Mauro L. hat aufgegeben. Sich selbst zuliebe. Und auch wegen der Kinder. «Die Streitigkeiten mit meiner ExFrau haben sich zu blankem Hass entwickelt. Die Kinder leiden sehr. Ich versuche jetzt, aus dem vierzehntäglichen Besuchsrecht das Beste zu machen.» Er hoffe, schreibt er, dass er die beiden Buben häufiger sehe, wenn sie im Teenageralter sind und selber entscheiden können. Dass er so jedoch ihre Kindheit verpasst, den Alltag mit all den Kleinigkeiten und all den wichtigen Dingen, das mache ihn traurig, hilflos, wütend. «Ich werde um meine Kinder betrogen und meine Kinder um ihren Vater.»
Viele Männer, viele Geschichten. Geschichten von Vätern, die nach der Trennung von ihren Partnerinnen mehr sein wollen als ein besserer Onkel. Trotz Trennung ganz Papa sein, dafür reicht ein vierzehntägliches Besuchsrecht nicht. Die alternierende Obhut, die seit Januar 2017 als Betreuungsmodell ausdrücklich im Gesetz erwähnt wird, soll auch Vätern die Möglichkeit geben, ein fast normales Familienleben zu führen. Je nach Situation leben die Kinder ein paar Tage die Woche bei der Mutter und ein paar Tage beim Vater. Beide Eltern kümmern sich um die Kinder. Beide arbeiten. Das ist die Idee. Doch wenn die Ex-Frau oder Ex-Partnerin dagegen ist, wirds schwierig. Und wer sich nicht einig werden kann, wird zum Fall für die Behörden.
Im Zweifelsfall gegen den Vater? Das bestätigt männer.ch. Der Dachverband der Schweizer Männer und Väter hat eine Resolution verabschiedet, weil Behörden und Gerichte den politischen Willen zu wenig respektierten. Noch viel zu oft werde für ein traditionelles Familienmodell entschieden, die alternierende Obhut werde verworfen, wenn ein Elternteil sich querstelle. Gerichte argumentieren mit dem Kindswohl.
Dieses habe Priorität. Sind die Eltern nun derart zerstritten, dass vernünftige Kommunikation unmöglich ist und die nötige Flexibilität für das alternierende Modell schwierig erscheint, greifen die Behörden nicht selten auf den Status quo zurück. Auf das Modell also, das vor der Trennung gelebt wurde. Und das ist oft traditionell: Der Mann arbeitet 100 Prozent, die Frau nicht oder in Teilzeit und betreut die Kinder.
Die alternierende Obhut, auch Wechselmodell oder Doppelresidenz genannt, unterscheidet sich gegenüber dem klassischen Besuchsrecht durch drei Aspekte:
♦ Mehr Zeit für das Kind bei je einem Elternteil
♦ Zuhause sein bei beiden Eltern
♦ Geteilte Verantwortung von Vater und Mutter
Voraussetzungen für das Gelingen
♦ Liebevolle Zuwendung zu den Kindern und die Bereitschaft beider Eltern zur Erziehung und Betreuung.
♦ Geografische Nähe beider Haushalte, damit die Kinder von beiden Elternhäusern aus ihr soziales Umfeld wie Kita, Schule und Freunde erreichen können.
♦ Gerechte Aufteilung der Lebenshaltungskosten. Wichtig ist, dass keiner der beiden Elternteile in die Armut abzudriften droht. Hier gilt es, einen für alle gangbaren Weg zu finden.
Modell und Rhythmus
♦ Es gibt kein vorgegebenes Modell. Der Rhythmus kann und soll flexibel nach der Entwicklung der Kinder und den Bedürfnissen der Eltern festgelegt, das gewählte Modell kann je nach Situation verändert werden. Von alternierender Obhut spricht man bei einem Betreuungsanteil von mindestens 30:70 Prozent.
➺ Broschüre «Alternierende Obhut: Kindern zwei Zuhause geben» von der Schweizerischen Vereinigung für Gemeinsame Elternschaft; erhältlich unter info@gecobi.ch
Doch dass vor der Trennung die Kinder ihren Vater täglich erleben, dass Väter laut Statistik 30 bis 40 Prozent der Familienarbeit übernommen haben, trotz 100-Prozent-Job, spielt offensichtlich keine grosse Rolle. Im Gegenteil: Väter müssen sich oft den Vorwurf gefallen lassen, sich mit einem Vollzeit-Job aus der Verantwortung gestohlen zu haben. Eine Vereinbarung notabene, die zwischen zwei Partnern vermutlich einvernehmlich und für eine vereinbarte Zeitspanne getroffen wurde. Zudem wird ihnen vorgeworfen, die alternierende Obhut lediglich anzustreben, damit sie weniger zahlen müssten. Dass es solche Fälle gibt, ist unbestritten. Doch alle Männer unter Generalverdacht zu stellen, ist absurd. Zwar macht sich ein gesellschaftlicher Wandel bemerkbar. Immer mehr Paare finden nach der Trennung einen guten Weg, sorgen gemeinsam für ihre Kinder. Oft auch ohne behördliche Massnahmen. Das zeigen entsprechende Umfragen. Doch daneben gibt es viele Männer, die zu Bezahlvätern degradiert werden. Wie viele davon betroffen sind, lässt sich nicht sagen, Statistiken werden keine geführt. Doch hinter jedem Fall steht ein Mann, stehen Kinder, Grosseltern und weitere Familienangehörige, die das Nachsehen haben.
Da drängen sich Fragen auf: Darf es wirklich sein, dass Väter die eigenen Kinder nur alle 14 Tage zu Gesicht zu bekommen? Ist es nicht stossend, dass Kinder auf ihre Väter verzichten müssen, nur weil es die Mütter so wollen? Werden die Kinder überhaupt gefragt, was sie möchten?