Für eine Familie kann es sich lohnen, den Wocheneinkauf im Ausland zu erledigen. Nicht unterschätzen darf man dabei die Zollformalitäten.
Der günstige Euro hat die Einkaufstour im Ausland attraktiv gemacht. Laut einer aktuellen Studie der Credit Suisse kaufen Schweizer Konsumenten heute Waren für bis zu 8 Milliarden Franken pro Jahr jenseits der Landesgrenze.
Ware aus dem Ausland ist zollpflichtig. Ausserdem fallen Mehrwertsteuern an, sowohl am Ort des Einkaufs als auch unter Umständen bei der Einfuhr der Ware in die Schweiz. Entscheidend ist dabei die Wertfreigrenze. Diese liegt bei 300 Franken pro Person und Tag. Zwei Personen dürfen also Waren im Wert von 600 Franken abgabenfrei einführen (siehe Beispiel). Überschreitet der Warenwert die 300-Franken-Grenze, sind für alle Waren, auch diejenigen innerhalb der Freigrenze, sowohl Mehrwertsteuer als auch allfällige Zollgebühren geschuldet. Für bestimmte Lebensmittel, Alkoholika, Tabakwaren oder Medikamente gelten Einschränkungen bei der Menge.
Nicht nur am Schweizer Zoll fällt Mehrwertsteuer an, sondern bereits beim Kauf des Produkts im Ausland. Die dort im Kaufpreis inbegriffene Mehrwertsteuer können Schweizer Kunden zurückverlangen. Dazu braucht es eine Ausfuhrbescheinigung des Kaufgeschäfts, die am ausländischen Zoll abgestempelt werden muss. Rückerstattet wird die Mehrwertsteuer dann im Geschäft selbst. Um sich den Weg zurück in den Laden zu ersparen, kann man die vom Zoll gestempelte Ausfuhrbescheinigung auch per Post schicken, oder nutzt den Service von Tax-Refund-Firmen, die allerdings gegen eine happige Gebühr dem Kunden die ausländische Mehrwertsteuer zurückerstatten.
Ein Beispiel: Ehepaar Meier erneuert in Deutschland ihre Skiausrüstung.
Ski-Jacke: 300 Franken Helm und Rückpanzer: 300 Franken Einkauf mit Mehrwertsteuer: 600 Franken Deutsche Mehrwertsteuer (19%): -96 Franken Einkauf ohne Mehrwertsteuer: 504 Franken
Gerade bei grösseren Einkäufen lohnt es sich, die Mehrwertsteuer zurückzuverlangen.
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