In einem Bericht vom 3. März 2017 schreibt der Bundesrat, er wolle Eltern ermöglichen, bei einer Fehlgeburt die Geburt beim Zivilstandsamt im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Dies ist heute nicht möglich: Im Personenstandsregister werden nur lebend geborene Kinder sowie Totgeborene erfasst. Als totgeboren gelten Kinder, wenn sie nach der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche und mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm tot geboren worden sind. Kinder, die mit einem niedrigeren Geburtsgewicht oder in einer früheren Schwangerschaftswoche ohne Lebenszeichen geboren werden, werden nach geltendem Recht amtlich nirgends erfasst.
Die künftige Möglichkeit, auch fehlgeborene Kinder im Personenstandsregister eintragen zu lassen, ist im Einklang mit der Praxis in verschiedenen europäischen Ländern und für die Eltern freiwillig. Bei verheirateten Paaren kann das fehlgeborene Kind in Zukunft mit Name im Familienausweis eingetragen werden. Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, dass die Beurkundung die Trauerarbeit der Eltern erleichtern kann. Zudem könne der Eintrag dazu beitragen, die kommunalen und kantonalen Formalitäten rund um eine allfällige Bestattung zu vereinfachen.
Die Mitteilung des Bundesrats mit Link zum ausführlichen Bericht findet sich hier.
3.3.17