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Ratgeber
Was beachten, wenn ein befreundetes Kind in die Ferien mitkommt?
Von Anita Zulauf und Martina Schnelli
Was müssen Sie wissen, wenn Sie den Freund oder die Freundin Ihres Kindes in die Ferien mitnehmen möchten?

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Wer als Familie ein Kind einer anderen Familie mit in die Ferien nimmt, sollte sich vorgängig von den Eltern des Kindes eine Reisevollmacht ausstellen lassen. Lesen Sie hier die Leserfrage zum Thema und die Antwort von Juristin Kirsten Jaeggi Oettli.
Unsere Tochter ist 8 Jahre alt und ein Einzelkind. Deshalb würden wir gerne in die Ferien nach Spanien ihre beste Freundin mitnehmen, damit sie jemanden zum Spielen hat. Müssen wir dabei juristisch irgendetwas beachten? Müssen wir mit den Eltern eine Art von Vertrag aufsetzen oder eine Versicherung abschliessen? K.F.
Antwort von Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin:
Ja, es ist sehr zu empfehlen, dass Sie einen Vertrag aufsetzen: Sie sollten sich von den sorgeberechtigten Personen, also im Normalfall von beiden Eltern des Kindes eine Reisevollmacht ausstellen lassen.
In der Vollmacht sollten alle Informationen zum Kind, den Eltern, den Begleitpersonen und zur geplanten Reise so genau wie möglich erfasst sein. Das heisst Name, Adresse mit Handy-Nummer und E-Mail Adresse sowie Pass- oder ID-Nummer von diesen Personen. Ebenso sollten die Reiseroute und Reisedaten (Ziel, Flugroute, Flugnummer) vermerkt sein.
Das zentrale Element der Vollmacht ist die Übertragung der Personenfürsorge für das Kind für die Dauer der Reise auf die bevollmächtigten Personen. Weiter ist auch die Ermächtigung wichtig, in medizinischen Notfällen die Verantwortung für das Kind zu übernehmen und Entscheide fällen zu dürfen.
Die Reisevollmacht muss von allen Beteiligten unterschrieben werden. Für bestimmte Destinationen ist eine notarielle Beglaubigung empfehlenswert.
Eine spezielle Versicherung braucht das Mädchen nicht, da es ja den üblichen Versicherungsschutz geniesst.