In dieser Rubrik beantworten Expertinnen rechtliche Fragen von Leserinnen und Lesern. Diesmal geht es um Ferien und wann diese eine Arbeitsperson beziehen darf.
Die Leserinnenfrage
Unsere Frühlingsferien haben wir schon lange gebucht. Und zwar in der einzigen Woche, in welcher unsere drei schulpflichtigen Kinder gleichzeitig Schulferien haben. Mein Mann hat diese Ferienwoche vor sechs Monaten mit seinem Arbeitgeber vereinbart. Nun, knapp einen Monat vor den Ferien, teilte der Chef der kleinen Firma meinem Mann mit, es sei nicht sicher, dass er die Ferien wie vereinbart beziehen könne, weil ein Mitarbeiter wegen eines Unfalls ausfalle und eine Mitarbeiterin wegen Schwangerschaftsproblemen der Arbeit häufig fernbleibe. Da im Frühjahr viel in der Firma laufe, so der Chef, sei nicht sicher, dass mein Mann die Ferien wie vorgesehen nehmen könne. Ist das erlaubt? G.F.
Die Expertinnen-Antwort
Von Kirsten J. Oettli, Juristin
Jein. In der Regel darf er das nicht. Hat der Arbeitgeber dem Zeitpunkt der Ferien zugestimmt, und das ist ja in der mündlichen Vereinbarung mit Ihrem Mann geschehen, dann kann er die Ferien nicht so einfach verschieben. Ausnahme: das Verschieben der Ferien wird rechtzeitig angekündigt und mit einer dringlichen, unvorhergesehenen betrieblichen Notwendigkeit begründet. Dies kann der Fall sein, wenn durch die plötzliche gesundheitsbedingte Abwesenheit von mehreren Angestellten die Firma in Schwierigkeiten käme. Da es sich um ein kleines Unternehmen handelt, scheint dies begründet zu sein. Müssten Sie die Frühlingsferien verschieben, darf Ihnen daraus jedoch kein finanzieller Schaden entstehen. Sämtliche durch die Verschiebung entstehenden Kosten müsste der Arbeitgeber Ihnen ersetzen. Etwa Annulierungskosten für ein Ferienhaus.