Krankenkasse: Sicher ab Geburt
Schon Babys müssen krankenversichert werden. Doch wie viel macht Sinn? Die wichtigsten Antworten.

Gut versichert: Neugeborenes. (Bild: iStockphoto)
Ja, das Baby braucht eine eigene Krankenversicherung. Es ist jedoch nicht nötig, dass das Kind bereits während der Schwangerschaft bei einer Krankenversicherung angemeldet wird. Die Eltern haben dafür bis drei Monate nach der Geburt Zeit. Sie müssen dann die Prämien rückwirkend – auch für den ganzen Geburtsmonat – bezahlen. Falls das Kind krank ist, zahlt die Grundversicherung derjenigen Kasse, bei der das Kind angemeldet wurde, vorbehaltlos und rückwirkend. Bei einem gesunden Neugeborenen werden die Kosten für seine Pflege und den Aufenthalt bei der Mutter im Spital von der Grundversicherung der Mutter übernommen.
Was, wenn die Mutter nach der Geburt in der privaten oder halbprivaten Abteilung liegt, das Baby aber allgemein versichert ist?
In diesem Fall kann es dazu kommen, dass die Eltern im Nachhinein vom Spital happige Rechnungen über mehrere Hundert Franken für den Aufenthalt des Babys in der privaten oder halbprivaten Abteilung erhalten. Die Kosten für Aufenthalt und Pflege eines Neugeborenen fallen in diesen Abteilungen wesentlich höher aus als in der allgemeinen Abteilung. Besonders dann, wenn Kind und Mutter nicht bei derselben Krankenkasse versichert sind, kann es sein, dass sich keine Kasse zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt. Die Eltern tun also gut daran, schon vor der Geburt zu klären, ob eine ihrer Krankenkassen den privaten oder halbprivaten Spitalaufenthalt ihres erwarteten Kindes decken wird. Am besten verlangen sie eine schriftliche Bestätigung.
Kann eine schwangere Frau im Hinblick auf die Geburt eine neue Zusatzversicherung für die private Abteilung abschliessen?
Nein, wenn die Frau schon schwanger ist, ist es zu spät. Die Krankenkassen sehen bei ihren Spital-Zusatzversicherungen eine sogenannte Karenzfrist bei Mutterschaft vor. Demnach verlangen die Krankenkassen, dass Frauen mindestens neun Monate, ein oder bei gewissen Kassen sogar zwei Jahre lang, die betreffende Privatversicherung abgeschlossen haben müssen, bevor eine Geburt in dieser Abteilung gedeckt ist.
Lohnt sich eine «Zahnspangenversicherung» fürs Kind?
Da die Kosten für Zahnstellungskorrekturen bei Kindern schnell mehrere Tausend Franken betragen können, ist es sehr sinnvoll, sich für eine Zusatzversicherung für Zahnkorrekturen zu entscheiden. Die Korrekturen von Fehlstellungen der Zähne werden aus der Grundversicherung der Krankenkasse in der Regel nicht bezahlt. Wichtig ist, dass die Eltern eine Zusatzversicherung
für Zahnstellungskorrekturen früh genug abschliessen. In der Regel können solche Versicherungen bis zum fünften Altersjahr abgeschlossen werden, sind manchmal aber unmittelbar nach der Geburt günstiger. Wichtig: Die sogenannten «Zahnpflegeversicherungen » sind nicht zu empfehlen, da sie sehr viel teurer sind und meist keine Leistungen für Zahnstellungskorrekturen vergüten. Die Prämien für eine gute Zusatzversicherung, die auch Zahnstellungskorrekturen abdeckt, sind mit rund Fr. 20.– pro Monat verhältnismässig niedrig. Bei den Leistungen und bei den Prämien gibt es allerdings beträchtliche Unterschiede. Auch die Höhe der Leistung geht auseinander: Einige bezahlen maximal nur Fr. 5000.– pro Fall, andere Kassen haben keine obere Grenze festgelegt. Zudem haben einige Kassen nach Abschluss der Versicherung eine Karenzfrist von ein bis drei Jahren. Es empfiehlt sich, Offerten einzuholen.
Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin








