Darf der Vermieter...

destii
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.03.2015
Beiträge: 3
Hallo meine lieben,

da ich nicht wusste wohin mit dem Thema, dacht ich, schmeiss ichs mal hier rein. Hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir ziehen ende Mai um und unser Vermieter verlangt dass wir den Service von Waschmaschine, Tumbler und Geschirrspühler machen. Steht auch so im Vertrag. Jetzt hat die Gerätefirma gesagt, dass das der Vermieter gar nicht verlangen darf? Stimmt das? Würde noch logisch klingen, da er sicher ein Serviceabo hat..

Zum zweiten. Der Vermieter verlangt dass wir die Löcher in den Wänden von einer bestimmten Firma flicken lassen, oder sie offen lassen und er uns dann die Rechnung schickt. Hallo? Ich finde, es ist doch meine Sache welche Firma, welche vieleicht auch günstiger ist, ich dafür engagiere? Oder wie ist das? Ich dachte, wenn er mir die Firma bestimmt muss er diese auch bezahlen oder?

Liebe Gruess icon_smile.gif Destii
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Zum ersten Punkt, ihr müsst an den Geräten keinen Service machen, auch wenn es so im Mietvertrag steht.
Zum Punkt zwei, der Vermieter kann nicht bestimmen wer die Löcher zu macht. Wenn die Löcher durch normale Nutzung, wie durch das aufhängen von Bilder oder Regalen sind, gehen die Kosten, je nach dem, auch nicht zu Lasten des Mieters. Wenn der Vermieter darauf beharrt und euch Kosten unter jubeln will, empfehle ich dir einen Komunalen Wohnungsexperten bei zu ziehen bei der Wohnungsabgabe dabei ist.
Vielleicht hilft dir diese Seite weiter.

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen.html

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wir mussten jeweils auch die Löcher zu machen. Aber wer das macht, entscheide ich, sicher nicht der Vermieter.

Ich habe auch noch nie gehört, dass der Mieter an den Haushaltsgeräten Service machen muss.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Doch GabrielaA, das war bis vor Jahren so, weil eine eigene Waschmaschine u. Tumbler und eine GWM nicht Standart waren in einer Mietwohnung. Der Mieter bezahlt heute mit seiner Miete für die Nutzung der Geräte und ist deshalb auch nicht verpflichtet einen Servic machen zu lassen.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
das der Mieter kleinere reperaturen selber bezahlen muss, habe ich schon gehört, aber den Service an maschienen, habe ich bis jetzt noch nie gehört.
wegen löcher in der wand, kleinere löcher, von nägel zb, die schliessen sich in der regel durch das malen und grössere löcher, die nicht durchs malen geschlossen werden, musst / kannst du selber machen, oder jemanden deiner Wahl beauftragen
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Ich wusste es.. habe in unserem Quartier schon einige Wohnungen gereinigt im Auftrag von Mietern. Immer wieder wurde ich darauf angesprochen ob sie/er als Mieter dazu verpflichtet sei, dieser Forderung nach zu kommen. Auch wenn es im Mietvertrag steht muss man nicht. Die Geräte müssen sauber und funktionstüchtig sein, einen Service muss der Mieter aber nicht machen.

Hier ein Artikel gefunden im Beobachter:

Frage: Ich ziehe aus meiner Wohnung aus. Nun verlangt die Verwaltung, dass ich für Geschirrspüler, Waschmaschine und Tumbler einen Service machen lasse. Muss ich das wirklich?

Nein, die Verwaltung kann das nicht von Ihnen verlangen. Und zwar selbst dann nicht, wenn sich in Ihrem Mietvertrag eine entsprechende 
Klausel finden würde. 
Eine solche Klausel wäre nämlich ungültig, wie 
es Artikel 267, Absatz 2 des Obligationenrechts besagt: «Vereinbarungen, in denen sich der Mieter im Voraus verpflichtet, 
bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Entschädigung zu entrichten, die anderes als die Deckung des allfälligen Schadens einschliesst, sind nichtig.» Der Begriff der Entschädigung wird in der Praxis weit 
gefasst, auch ein Service fällt daher unter diese Bestimmung.

Es genügt, wenn Sie die Wohnung in gereinigtem Zustand zurückgeben und kleine Schäden ausbessern, wie zum Beispiel Dübellöcher fachgerecht mit Tubengips schliessen oder Scharniere von schief hängenden Küchenmöbeltüren richten. Zudem müssen sanitäre Armaturen bei Bedarf entkalkt werden, verstopfte Abläufe sind zu reinigen.

Autor: Rosmarie NaefBild: Thinkstock Kollektion27. September 2012, Beobachter 20/2012

http://www.beobachter.ch/wohnen/umzug/artikel/zuegeln_service-machen-lassen/



[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 04.03.2015 um 13:40.]

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
destii
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.03.2015
Beiträge: 3
Hey, ich danke euch viel viel mals für die Antworten. Google hat mir diesbezüglich nicht geholfen, vieleicht hab ich falsch gesucht.

Habe mich jetzt beim Mieterverbund angemeldet und schaue dass dann einer von denen dabei ist, ich denke so steh ich dann bestimmt auf der sicheren Seite.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Betreffend Maschinen und Geräten gebe ich allen Recht.

Hinsichtlich Löcher zumachen ist zu beachten, dass diese wirklich fachgerecht zugemacht werden. Der Vermieter kann niemanden zu einem bestimmten Handwerker verpflichten, das muss er dem Mieter überlassen.
ABER er kann die Reparatur kritisch anschauen. Und da hab ich schon so einiges gesehen und erlebt. icon_rolleyes.gif
Wenn dann der Maler oder wer auch immer Teig oder Zahnpasta aus den Löchern "gusle" muss, dann sind die Kosten wesentlich höher als wenn man sie zum Vornherein vom Fachmann hätte machen lassen. Auch der beschriebene Tubengips ist kein Mittel für alle Fälle.

Ich würde den Vermieter fragen, was es pro Loch kosten würde, wenn er es erledigen lasse.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
destii
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.03.2015
Beiträge: 3
Sooo... ich melde mich mal wieder.

Also zum Thema Service sagte der Mieterverband dass es eine verzwickte Situation ist. Grundsätzlich müsste ich ihn eigentlich nicht machen lassen. Aber wenn ich den nicht mache, der Vermieter uns vor Gericht zieht, entscheidet jeder Richter anders. Es gibt welche, die sagen, der Service ist nicht zu machen und wiederum andere die meinen, er wäre zu machen...
Da hat man jenachdem dann doch die AKarte gezogen.

Ich habe jetzt mal die Belege vom Vermieter eingefordert vom letzten Service. Wenn er mir sagt er wurde nicht gemacht werde ich ihn nicht machen und wenn er schon ewig her ist, z.B die Vorvormieter ihn gemacht haben und die Vormieter nicht, dann werd ich ihn auch nicht machen. Ansonsten mach ich ihn, hab keine Lust am Ende noch Gerichtskosten zu bezahlen.

Zum Thema Löcher in der Wand.
Löcher von Nägel einfach ignorieren und grosse Löcher von Dübel, wenn man will, anständig schliessen. Diverse Löcher muss der Vermieter akzeptieren, wie z.B von den Deckenlampen. Könne die ja schliesslich nicht mit Uhu an die Decke kleben.

Wir werden auch zur Wohnungsabgabe jemanden vom Verband dabei haben, dann sollte alles passen.

Wollt nur mal bescheid geben icon_smile.gif