Bettyyy
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.12.2014
Beiträge: 14
Hat eine Teilzeitkraft in der Schweiz Recht auf arbeitsrechtliche Bestimmungen, um ihre Interessen durchzubringen. Gerade als alleinerziehende Mutter bestehen Bedürfnisse wie z.B. Sonderurlaub, wenn das Kind mal für eine Weile erkrankt und der Arbeitgeber keinen Urlaub bewilligt. Ein wenig neidisch blicke ich rüber nach Deutschland, wo die Gründung eines Betriebsrats schon mit 5 Personen möglich ist und bei Instituten wie hier auf https://www.ifb.de/ gibt es interessante Seminare, was in der Schweiz in dieser Form nicht so gegeben ist. Aber eine einfache Frage: Welche Rechte hat eine Teilzeitkraft mit Kind?
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 29.01.2015 um 16:05.]
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