Arbeitsrechtliche Bestimmungen für eine Teilzeitkraft?

Bettyyy
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.12.2014
Beiträge: 14
Hat eine Teilzeitkraft in der Schweiz Recht auf arbeitsrechtliche Bestimmungen, um ihre Interessen durchzubringen. Gerade als alleinerziehende Mutter bestehen Bedürfnisse wie z.B. Sonderurlaub, wenn das Kind mal für eine Weile erkrankt und der Arbeitgeber keinen Urlaub bewilligt. Ein wenig neidisch blicke ich rüber nach Deutschland, wo die Gründung eines Betriebsrats schon mit 5 Personen möglich ist und bei Instituten wie hier auf https://www.ifb.de/ gibt es interessante Seminare, was in der Schweiz in dieser Form nicht so gegeben ist. Aber eine einfache Frage: Welche Rechte hat eine Teilzeitkraft mit Kind?




[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 29.01.2015 um 16:05.]
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
3 Tage
http://blog.wireltern.ch/artikel/kind-krank-duerfen-eltern-zu-hause-bleiben/


„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Die Teilzeitkraft hat die selben Rechte wie eine Vollzeitangestellte.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
google Arbeitnehmervertreter - so heisst das in der CH
nenrel
Dabei seit: 06.03.2013
Beiträge: 49
http://www.kfmv.ch/de/665/Info-Schriften.htm

Hier findest du interessante Infoheftli zum Thema Teilzeitarbeit...