verweigern vom Besuchsrecht

philippe.vonarx@gmx.ch
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.11.2014
Beiträge: 1
Hei Leute.
Ich habe mit meine Ex freundin ein knapp 2 Jähriges Kind ( Mädchen ) .
Wir sind schon auf vielen ämtern gewesen und doch habe ich noch nichts schriftliches bekommen vom Besuchsrecht sondern höre immer nur dass wir das untereinander klären müssen.
Die letze abmachung auf dem amt war, dass ich die kleine nach mehrmaligem besuchen mit meiner Ex jetzt auch alleine darf haben für ein paar Stunden.
Dies funktionierte jedoch nicht so wirklich, ich durfte mit ihr 45 minuten alleine durch die IKEA laufen und einmal 3 Stunden im Spielparadies sein jedoch war meine Ex immer in der nähe.
Jetzt verweigert Sie es wider komplett und ich möchte über einen Anwalt gehen.
Kenn jemand einen guten Anwalt für dieses Problem in Kanton Aargau?
bitte helft mir.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
Hoi Philippe
einen Anwalt kenne ich nicht. Gibt es denn einen Grund, warum Dir Deine Ex so gar nicht vertraut? Wenn es Dir nicht gelingt, etwas Vertrauen herzustellen zwischen Euch, hast Du einen schweren Stand, Recht hin oder her. Mütter kämpfen wie die Löwen, wenn sie ihr Kind bedroht meinen, und es kommt ihr immer wieder eine Ausrede in den Sinn, warum der Besuch gerade jetzt nicht möglich ist. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dass die Jugendbehörde begleitete Besuche organisiert? Dh. dass Du und jemand vom Amt mit dem Kind zusammen seid.
Ria
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 106
Hier findest du Unterstützung, beim Verein "verantwortungsvoll erziehende väter und mütter": www.vev.ch

wozu ich mir das wohl in mein Leben eingeladen habe?
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
Den vev würde ich nie weiterempfehlen.....das mir Bekannte ist mütterfeindlich und alles andere als verantwortungsvoll.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ist es denn nicht so, dass ab diesem Jahr alle geschiedenen oder getrennten Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht haben?
Wie ist das nur möglich, dass einem Vater - scheinbar grundlos - ein Beuchsrecht verweigert wird?
Kenne mich leider nicht aus. Kenne schon Anwaltsbüro, aber niemand spezifisch, der auf sowas spezialisiert ist.
Am besten fragst du mal bei einer unendgeldlichen Rechtsauskunft nach, was du tun kannst.
Eine Verwandte von mir hat vor Jahren ohne Anwalt mit Erfolg vor Gericht für das Besuchsrecht ihres Kindes gekämpft. Das Kind wurde eben vom Vater und dessen Frau adoptiert. Er hatte einen Anwalt, sie kein Geld und trotzdem erhielt sie das Sorgerecht.
Wünsche dir viel Glück
Shaha
Dabei seit: 30.11.2014
Beiträge: 1
Automatisch gibt's das (gemeinsame) Sorgerecht leider nicht, aber es ist richtig, dass er es beantragen und aller Voraussicht nach erhalten wird.

Das gibt ihm zwar eine etwas bessere Ausgangsposition und vor allem mehr Mitbestimmung, regelt aber nicht das Besuchsrecht.

Wenn nichts dagagen spricht, wirst du dein Kind ohne Begleitung regelmässig sehen, auch über Nacht und für Ferien. Allerdings wird wohl erst eine langsamere Angewöhnung vereinbart, nachdem du dein Kind erst stundenweise gesehen und nie über längere Zeit alleine betreut hast. Ihr müsst euch ja auch erst aneinander gewöhnen und du brauchst etwas Erfahrung im Umgang mit einem Kleinkind. Begleitung der Mutter oder eine Drittperson brauchst du auf Dauer nicht zu akzeptieren, es sei denn es gibt begründete Bedenken. Kurzfristig kann es sinnvoll sein, bis du und dein Kind alleine miteinander klarkommt und du dem Kind vertrat bist.

Der Kanton Aargau hat keine KESB, sondern sich etwas anders organisiert. Sowohl für das gemeinsame Sorgerecht wie auch das Besuchsrecht ist im Kanton Argau das Familiengericht zuständig. Dieses ist integriert ins Bezirksgericht. Dazu brauchst du (vorerst) auch keinen Anwalt. Ein einfacher Antrag mit kurzer Begründung sollte reichen.

Auf welchen Ämtern wart ihr denn bisher? Hat euch niemand an das Familiengericht verwiesen oder selber mit euch eine Regelung schriftlich fixiert, die dann ans Familiengericht zur Genehmigung eingereicht werden kann?

Für mehr Infos würde ich mich an deiner Stelle an den VEV http://vev.ch/ wenden. Ich kann ihn durchaus empfehlen. Ich bin selber alleinerziehende Mutter. Der VEV verfolgt die Interessen des Kindes auf beide Eltern und ist mitnichten mütterfeindlich. Er hat zum Ziel eine konstruktive, gleichberechtigte Zusammenarbeit der Eltern.

Gruss Claudia

[Dieser Beitrag wurde 3mal bearbeitet, zuletzt am 30.11.2014 um 10:48.]
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Automatisch gibt's die gemeinsame elterliche Sorge IN DER REGEL seit Mitte diesen Jahres. Für Urteile/Verträge bis zu 5 Jahren zurück kann ein Antrag gestellt werden.

Der Kt. AG hat die KESB sehrwohl. Sie ist den Bezirksgerichten angegliedert.

Beim Umgang mit dem VEV wäre ich auch äusserst vorsichtig. Er hat sich damit ausgezeichnet, vorallem die Männerinteressen zu vertreten und gegen die Frauen zu schiessen. Vom Konsens und dem Bestreben, beide Elternteile in die Pflicht zu nehmen und beiden Rechte zuzugestehen ist er meist sehr weit entfernt.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
MelK80
Dabei seit: 10.02.2015
Beiträge: 55
Verweigern darf sie es dir nicht, basta. Aber bevor du einen Anwalt einschaltest, red doch noch mal mir ihr. Mach ihr doch klar, dass sie ihrem (eurem) Kind nicht den Vater wegnehmen oder fremd machen darf. Aber ich schätze mal, ohne Anwalt geht es bei euch (leider) nicht. Da ich aus D bin, hab ich da auch leider keinen Tipp für dich. Sorry. Und alles alles gute!!

Junge Eltern aus dem schönen Harz in Mitteldeutschland!
Wendi2014
Dabei seit: 25.09.2014
Beiträge: 1
Hallo, suchst Du immer noch einen Anwalt? Ich wüsste einen...lg