milli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 28
Wir haben heute den Bescheid des IV-Antrages (ADHS und Asperger) unserers Sohnes (9 Jahre9 bekommen. Der Entscheid überrascht micht nicht (neg.), jedoch hat mich die Begründung doch kurz zum lachen gebracht. Zwar erfülle er alle Kriterien: Störung der Affektivität, Kontaktfähigkeit, Wahrnehmungsstörungen, Konzentrationsfähigkeit, etc. Die Symptome müssen bei einer normaler Intelligenz auftreten.
Die Störungen werden seit seinem 5. Lebensjahr behandelt, der Antrag wurde vor seinem 9. Geburtstag gestellt.
Nun die Begründung: bei einem IQ von 150 sind die Voraussetzung einer Anerkennung nicht gegeben. Die Normvariante habe einen IQ-Bereich von 85 bis 114.
Dabei geht es doch darum, dass der IQ nicht zu tief sein darf, da sonst die Symptome im Rahmen einer Entwicklungsstörung auftreten können und nicht auf Grund eines ADHS oder Asperger-Syndrom.
Gerade Asperger haben doch oft einen überdurchschnittlichen IQ! Ausserdem kann Hochbegabung gleichzeitig mit einer der zwei Störung auftreten!
Hat jemand von euch diese Begründung auch bekommen? Es werden wohl kaum alle Kinder in dem angegebenen Range liegen. Kennt jemand unter Umständen Bundesgerichtsurteile diesbezüglich?
Vielen Dank.
Die Störungen werden seit seinem 5. Lebensjahr behandelt, der Antrag wurde vor seinem 9. Geburtstag gestellt.
Nun die Begründung: bei einem IQ von 150 sind die Voraussetzung einer Anerkennung nicht gegeben. Die Normvariante habe einen IQ-Bereich von 85 bis 114.
Dabei geht es doch darum, dass der IQ nicht zu tief sein darf, da sonst die Symptome im Rahmen einer Entwicklungsstörung auftreten können und nicht auf Grund eines ADHS oder Asperger-Syndrom.
Gerade Asperger haben doch oft einen überdurchschnittlichen IQ! Ausserdem kann Hochbegabung gleichzeitig mit einer der zwei Störung auftreten!
Hat jemand von euch diese Begründung auch bekommen? Es werden wohl kaum alle Kinder in dem angegebenen Range liegen. Kennt jemand unter Umständen Bundesgerichtsurteile diesbezüglich?
Vielen Dank.