Schulstrafen: Welche sind zulässig?
Bestrafungen sind in der Schule erlaubt. Aber nur in Grenzen.

Wie steht es um die Disziplinarmassnahmen? (Bild: iStockphoto)
Vor die Tür stellen
Wenn diese Strafe im kantonalen Gesetz vorgesehen ist, darf die Lehrperson ein den Unterricht störendes Kind aus dem Zimmer schicken. Allerdings verletzt sie durch diese Massnahme ihre Obhutspflicht, da sie das Kind nicht mehr unter ihrer Kontrolle hat. Die Lehrerin muss sich regelmässig vergewissern, dass das Kind noch vor der Tür steht.Arrest
Nachsitzen oder am freien Nachmittag in der Schule zusätzliche Stunden als Strafe zu bekommen, sind nur erlaubt, wenn die Eltern im Voraus – am besten schriftlich – informiert wurden und deren Einwilligung vorliegt. Auch darf durch den Arrest eine im Schulgesetz festgelegte wöchentliche Höchststundenzahl nicht überschritten werden und er muss unter Aufsicht der Lehrperson vollzogen werden.Körperstrafe
Sie ist in keinem Fall erlaubt. Dazu gehören Ohrfeigen, an den Haaren reissen, Kopfnüsse geben oder den Schlüsselbund werfen. Dies geht aus der Bundesverfassung hervor, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt. Die Lehrperson würde sich strafbar machen.Kollektivstrafe
Weiss die Lehrperson nicht, wer den Unfug angestellt hat (z.B. wer in der Pause die ganze Wandtafel verschmiert hat) und kann sie es auch nicht herausfinden, weil alle Schüler nichts wissen wollen, darf sie keine Strafe für die ganze Klasse verhängen. Die Strafe würde auch unbeteiligte Kinder treffen, was bundesrechtswidrig ist.Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin








