Zusatzversichungen prüfen
Jede Familie hat andere Bedürfnisse. Sie sollte sich daher genau ansehen, welche Leistungen in der Krankenkassen-Zusatzversicherung enthalten sind.
Schweizerinnen und Schweizern geben jährlich mehrere Milliarden für Zusatzversicherungen aus. Diese unterstehen – aufgeteilt in einen ambulanten und einen stationären Versicherungsteil – nicht wie die Grundversicherung dem Krankenversicherungsgesetz, sondern dem privaten Vertragsrecht. Anbieter und Versicherter sind somit bei der Ausgestaltung der vertraglichen Abmachungen frei. Der Versicherungsnehmer kann selbst bestimmen, welche Leistungspakete er «buchen» will. Die Anbieter wiederum dürfen sich ihre Kundschaft auswählen. Wichtig zu wissen: Die Prämien in der Zusatzversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter beträchtlich. Da die Angebote nicht so einfach zu vergleichen sind wie bei der Grundversicherung, ist es wichtig, dass man sich die Leistungen der Versicherer genau ansieht. Besonders im Bereich der ambulanten Zusatzversicherung sind die Leistungen sehr unterschiedlich. Während der eine Anbieter Beiträge an alternativmedizinische Behandlungen mit Leistungen für Brillenrezepte und Zahnstellungskorrekturen kombiniert, sind es beim anderen die Kostenbeteiligung am Fitness-Abo und an der nichtärztlichen Psychotherapie. Das Vergleichen lohnt sich, weil man dabei möglicherweise auf ein Leistungspaket stösst, das die persönlichen Bedürfnisse optimal abdeckt. Die Erfahrung zeigt, dass viele Versicherte sonst für Dienstleistungen zahlen, die sie nicht benötigen. Im Übrigen lassen sich auch bei der Zusatzversicherung Prämien sparen. In der Spitalzusatzversicherung erhält einen Prämienrabatt, wer einen Teil der Spitalkosten aus der eigenen Tasche bezahlt. Auch lohnt es sich, nach einem Familienrabatt zu fragen. Wer seine Krankenkassen-Zusatzversicherung bei einem anderen Anbieter abschliessen möchte, muss sich meistens an eine dreimonatige Kündigungsfrist halten. Das Kündigungsschreiben muss daher bis spätestens am 30. September beim Anbieter eintreffen. Da diese bei der Zusatzversicherung ihre Kunden frei auswählen können, sollte die Kündigung erst abgesendet werden, wenn die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers schriftlich vorliegt.Richard Eisler, comparis








