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Die richtige Zahnversicherung

Jedes zweite Kind braucht irgendwann eine Zahnstellungskorrektur. Richtig versichert, bezahlt man die Kosten dafür nicht aus dem eigenen Sack.

Zahnspangen gehören heute in allen Schulen zum Alltagsbild. Jedes zweite Kind, so schätzen Kieferorthopäden, braucht eine Zahnstellungskorrektur. Haben die Eltern keine Zusatzversicherung für den Nachwuchs abgeschlossen, müssen sie die teure Behandlung aus dem eigenen Sack bezahlen, denn die Grundversicherung kommt dafür nicht auf. Da selbst einfache Korrekturen das Familienbudget mit mehreren tausend Franken belasten, macht die Zahnspangen-Versicherung durchaus Sinn. Doch welche der zahlreichen freiwilligen Versicherungen deckt die Kosten für Zahnstellungskorrekturen?

Die «Zahnspangen-Versicherung» ist Bestandteil der Zusatzversicherung «für ambulante Krankenpflegezusätze» und beteiligt sich in der Regel mit 50 bis 80 Prozent an der Behandlung. Eine hundertprozentige Deckung erreichen Eltern nur, wenn sie neben dieser Versicherung bei derselben Gesellschaft eine ebenfalls freiwillige Zahnversicherung für das Kind abschliessen. Nach Meinung von Experten kann man sich diese jedoch meistens schenken. «Die Prämien sind relativ hoch», sagt Tatjana Merz-Kursawe, Betriebswirtin und MBA, vom VermögensZentrum «und bei der Kostenübernahme gibt es zahlreiche Einschränkungen.»

Ganz anders beurteilt die Versicherungsfachfrau das Preis-Leistungs-Verhältnis bei den Zusatzversicherungen für Krankenpflegezusätze. Sie fallen mit einer Prämie von 10 bis 20 Franken pro Monat und Kind kaum ins Gewicht und entlasten das Familienbudget beträchtlich, falls die zweiten Zähne schief wachsen oder zu weit, respektive zu eng nebeneinander stehen.

Wichtiger als die (kleinen) Unterschiede bei den Prämien ist der Blick auf den Leistungskatalog und die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Einige Gesellschaften verlangen, dass für das Kind gleichzeitig mit der Zusatzversicherung eine Grundversicherung abgeschlossen wird. Andere nehmen den Nachwuchs nur dann auf, wenn sich mindestens ein Elternteil mitversichern lässt. Falls die übrigen Leistungen stimmen, sollten sich Eltern davon nicht abschrecken lassen, denn: «Das wichtigste Kriterium ist die Deckung für Zahnstellungskorrekturen», sagt Tatjana Kursawe.

Als gut bewertet das Vermögens Zentrum beispielsweise das Angebot der Helsana-Group. In der Zusatzversicherung «Top» sind Zahnstellungskorrekturen zu 75 Prozent gedeckt, die Limite pro Jahr beträgt 10 000 Franken. Auch die Zusatzversicherung der Visana-Group erhielt in einem Vergleich zwischen den 15 grössten Kassen die Note «gut». Für Kinder, die in der Zusatzversicherung «Ambulant II» versichert sind, übernimmt die Visana 80 Prozent der Kosten für eine Spange. Die jährliche Limite liegt bei 10 000 Franken. Das reicht laut Tatjana Kursawe auch für kompliziertere Behandlungen, denn die Kosten verteilen sich in der Regel auf mehrere Jahre. Verlockend scheint auf den ersten Blick das Angebot der Intras (Due+). Die Kasse zahlt als eine der wenigen 90 Prozent an die Zahnkorrektur, aber maximal 3000 Franken pro Jahr. «Das ist eindeutig zu wenig», sagt Tatjana Kursawe.

Bei den meisten liegt die Grenze denn auch höher, doch einige Kassen lassen ihre Kunden frühestens nach drei Jahren in den Genuss von Versicherungsleistungen kommen. Wird die Police bereits kurz nach der Geburt des Kindes abgeschlossen, spielt eine solche Einschränkung noch keine Rolle. Aus einem anderen Grund empfiehlt es sich aber, Söhne und Töchter bereits mit zwei oder drei Jahren bei der Versicherung anzumelden: Nach dem vierten Lebensjahr verlangen viele Gesellschaften ein zahnärztliches Attest und nehmen sogenannte Risikokinder gar nicht mehr auf.

 

Käther Bänziger




Gut zu wissen

Krankenpflegezusatz- Versicherungen bezahlen freiwillige Beiträge an Brillen oder Kontaktlinsen, an eine Psychotherapie, Krankentransporte oder eben eine Zahnstellungskorrektur. Da sie nur als ganzes Leistungspaket erhältlich ist, zahlen Eltern meistens auch für Leistungen, die sie kaum in Anspruch nehmen werden. Dennoch lohnt sich der Abschluss für Kinder, falls sie dabei folgende Punkte beachten:

  • Wählen Sie die Variante mit der höchsten Kostenübernahme bei Zahnstellungskorrekturen. (75 bis 80 Prozent), denn ein Selbstbehalt von 50 Prozent beträgt bei einer komplizierten Korrektur immer noch mehrere tausend Franken.
  • Der jährliche Maximalbetrag sollte mindestens 5000 Franken betragen, besser sind 10 000 Franken.
  • Der Betrag, der insgesamt für die Behandlung pro Kind ausbezahlt wird, sollte nicht beschränkt sein.

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