Wildwechsel auf der Strasse
Die Nächte werden wieder spürbar länger. Viele fahren daher in der Dämmerung oder im Dunkeln zurück nach Hause. Wer mit dem Auto unterwegs ist, kann die unschöne Begegnung mit Wild auf der Strasse machen. Kommt es zu einem Unfall, gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Meldepflichtig
Laut Strassenverkehrsgesetz sind Kollisionen mit einem Wildtier meldepflichtig. Die unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Polizei oder dem Revierförster sind obligatorisch. Dies mit gutem Grund: Angefahrene Wildtiere ergreifen in der Regel die Flucht und verenden dann irgendwo qualvoll. Wildhüter und Jagdaufseher helfen einem angefahrenen Tier oder erlösen es von seinem Leiden.
Wer einen Wildunfall vertuscht oder verspätet meldet, bekommt auch mit der Autoversicherung Probleme. Die Teilkaskoversicherung vergütet Wildtierschäden nur dann, wenn die Kollision mit Reh, Hirsch oder Fuchs amtlich dokumentiert ist. Ein offizielles Schadenprotokoll stellen Polizei oder Wildhüter aus. Ohne Schadenprotokoll kommt der Autofahrer nur dann zu seinem Geld, wenn er eine Kollisionskaskoversicherung (Vollkasko) abgeschlossen hat. Dies lohnt sich allerdings nur für neuere Autos. Ausserdem geht auch beim Vollkasko-Schutz der Selbstbehalt zu Lasten des Versicherungsnehmers. Ebenfalls muss er damit rechnen, in eine ungünstigere Bonusstufe versetzt zu werden.
Richard Eisler, comparis.ch








