zur Hauptnavigation
Direkt zum Hauptinhalt

 

Die Velo-Vignette hat ausgedient

Die Ära der Velo-Vignette wird voraussichtlich Anfang 2012 ein Ende haben. Allfällige Schäden werden dann von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Nicht nur deshalb lohnt es sich, eine solche zu haben.

Seit dem 1. Januar 1960 existiert in der Schweiz ein Versicherungsobligatorium für Fahrräder. Jahrzehntelang mussten Velos Nummern, später Vignetten, haben als Beweis dafür, dass sie versichert sind. Dieses Versicherungsobligatorium wird 2012 definitiv fallen. Das eidgenössische Parlament hat letztes Jahr entschieden, dass die Versicherungspflicht aufgehoben wird. 90 Prozent der Bevölkerung hätten ohnehin eine private Haftpflichtversicherung, hiess es im National- und Ständerät. Eine gesonderte Fahrrad-Haftpflicht sei damit nicht weiter nötig.

2011 braucht es die etwa 5 Franken teure Velo-Vignette allerdings noch. Bis zum 31. Mai darf noch mit der 2010er-Vignette Rad gefahren werden, dann läuft sie ab. Ab 1. Juni gilt als nicht haftpflichtversichert, wer auf dem Velo ohne 2011er-Vignette angetroffen wird. Heute übernehmen die privaten Haftpflichtversicherer erst ab einer Schadenssumme von 2 Millionen Franken. Und das auch nur dann, wenn der Velobesitzer eine gültige Vignette hat. Schutz bei Schadenfällen von unter 2 Millionen bietet die Velo-Vignette.

Nationaler Garantiefonds
Auch ab 2012 wird niemand gezwungen sein, nur weil er Velo fährt, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Für Velofahrer ohne Haftpflichtschutz soll im Schadenfall der bereits heute existierende Nationale Garantiefonds einspringen. Bagatellfälle müssen allerdings aus dem eigenen Sack bezahlt werden. Noch nicht entschieden ist im Übrigen, ob der Garantiefonds vom Schaden verursachenden Velofahrer das Geld zurückfordern kann oder nicht. Darum ist es sehr empfehlenswert, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
 
Ebenfalls noch offen ist, ob die Prämien der privaten Haftpflichtversicherer steigen werden, wenn ab 2012 der Versicherungsschutz auf Fahrräder ausgedehnt wird. Erhöht eine Versicherung auf Grund einer entsprechenden Änderung der Vertragsbedingungen die Prämien, besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Das zu tun, ist für Konsumentinnen und Konsumenten ohnehin nicht schlecht. Sie können sich dann nämlich auf dem Markt nach einem Versicherungsangebot mit optimalerem Preis-/Leistungsverhältnis umsehen.
 

Richard Eisler, comparis.ch




Clever sparen

Diese und weitere Sparmöglichkeiten auf comparis.ch.

Weitere Spartipps

Senden Sie uns Ihren persönlichen Spartipp!
» zum Formular

 
Baby des MonatsPresent ServiceSchwangerschaftskalender