Die Unfallversicherung nicht doppelt zahlen
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Die meisten Erwachsenen sind bereits über den Arbeitgeber versichert. Kinder müssen hingegen bei der Krankenkasse unfallversichert werden.
Wer ist wie versichert?
Für die Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz besteht grundsätzlich kein zusätzlicher Versicherungsbedarf. Angestellte sind nämlich gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, ist auch gegen die Folgen eines Unfalls während der Freizeit geschützt. Versichern Sie sich daher nicht doppelt.
Persönlicher Handlungsbedarf besteht dagegen für Angestellte mit Minipensen, für Rentner, Studenten, Schüler, Hausfrauen oder Nichterwerbstätige. Sie müssen sich bei der Krankenkasse gegen Nichtberufsunfälle versichern. Dadurch erhöht sich ihre Krankenkassenprämie. Umgekehrt gesagt: Wer bereits via Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist, kann dieses Risiko bei der Krankenkassengrundversicherung ohne weiteres ausschliessen.
Tipp: Teilzeitangestellte sollten prüfen, ob sie auch gegen Nichtberufsunfall versichert sind. Wenn ja, liegt vielleicht ein unnötiger doppelter Unfallversicherungsschutz vor. Prüfen Sie deshalb auch ihre Krankenversicherungs-Police.
Richard Eisler, comparis.ch









