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Langfinger auf der Skipiste

Auch der schönste Skitag findet ein jähes Ende, wenn einem die neuen Ski gestohlen werden. Trost bietet da einzig der richtige Versicherungsschutz.

Wenn Langfinger die eigenen alten Bretter heimlich durch ein Paar Carving-Ski «ersetzen», die über Mittag vor der Hütte deponiert waren, ist das ärgerlich für den Beklauten. Trost bietet da einzig ein richtiger Versicherungsschutz, damit man als Bestohlener den Schaden ersetzt erhält.

Was ist in diesem Fall ein richtiger Versicherungsschutz? Diebstahl ist grundsätzlich ein Fall für die Hausratversicherung. Aber eben nur grundsätzlich. Denn die Hausratversicherung kommt nur dann zum Zug, wenn sich Diebe in den eigenen vier Wänden zu schaffen machen. Anders, wenn man – wie vorliegend – ausser Haus zum Diebstahlopfer wird. Für den sogenannten «Einfachen Diebstahl auswärts» braucht es eine Zusatzdeckung. Üblicherweise gilt bei dieser Zusatzversicherung ein Kostendach von 2000 Franken sowie ein Selbstbehalt von 200 Franken.

Ist dieser Zusatz vorhanden, vergütet die Versicherung in der Regel den jeweiligen Zeitwert des gestohlenen Sportgeräts. Der Zeitwert berücksichtigt den Wertverlust, dem ein Gebrauchsgegenstand durch seine Verwendung und durch die natürliche Alterung unterworfen ist. Die Deckung kann aber gegen eine Mehrprämie verbessert werden. Das Diebstahlopfer erhält dann eine Entschädigung, die dem seinerzeitigen Neuwert des Diebesguts entspricht. Deshalb gilt: Wer viel Sport treibt und gern mit Sportgerät unterwegs ist, sollte darauf achten, dass beim «Einfachen Diebstahl auswärts» Sportgeräte zum Neuwert versichert sind.

Es gibt auch spezielle Ski- und Snowboard-Versicherungen, die gleich beim Kauf abgeschlossen werden können. Erfahrungsgemäss weist der Verkäufer im Sportgeschäft auf diese Möglichkeit hin. Oft ist die geschuldete Versicherungsprämie für das erste Jahr im Kaufpreis inbegriffen. Die Prämien von Skiversicherungen bewegen sich je nach Gerätewert zwischen 10 und 50 Franken. Vorteil der Skiversicherung: Die Versicherung zahlt auch bei blosser Beschädigung, sie vergütet stets den Neuwert, und es gibt keinen Selbstbehalt. Ob sich eine solche Versicherung auch in den Folgejahren lohnt, muss man selber entscheiden.
 

Richard Eisler, comparis.ch


Süsse Verlockung: Schnell greift ein Dieb nach besseren Ski. (Foto: flickr.com, Izzard)

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