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Ski und Snowboards gehören nicht auf den Beifahrersitz

Solange Ski und Snowboards im Fahrgastraum den Lenker nicht beim Fahren behindern, ist diese Art des Transports nicht verboten. Trotzdem ist davon abzuraten, da bei einem Unfall die Lage für den Lenker brenzlig werden kann.

Maria M. und ihr Partner Felix sind begeisterte Skifahrer. Nur mit ihrem kleinen Auto gibt es ein grösseres Problem. Damit Ski und Snowboard reinpassen, müssen die Kopfstützen demontiert und die Rückbank umgeklappt werden. Dennoch passen die Ski nur ins Auto, wenn sie auch noch auf den Beifahrersitz ragen. Einen Dachträger oder eine Dachbox besitzen sie nicht.

Dürfen Ski im Fahrgastraum transportiert werden? Im Prinzip Ja. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) verbietet das nicht. Artikel 31 SVG verpflichtet aber den Fahrzeugführer dafür zu sorgen, «dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert» wird. Da Marias Sicht durchs Autofenster und der Zugriff auf Steuerrad, Schalthebel, Handbremse, Gas und Kupplung gewährleistet waren, hat sie sich auf der Fahrt ins Skigebiet keiner Regelverletzung schuldig gemacht.

So einfach ist es aber nicht. Wären Maria und Felix auf ihrer Fahrt in eine Kollision verwickelt worden, hätte sich sogleich die Schuldfrage gestellt. Und hätte sich herausgestellt, dass die Ski die Fahrerin eben doch behindert haben, hätte sich Maria M. strafbar gemacht. Zwar würde die Autohaftpflichtversicherung den Drittpersonen zugefügten Schaden übernehmen, doch je nach Verschulden hätte sie danach auf Maria M. Regress nehmen können. Das bedeutet, dass sie einen Teil oder sogar den ganzen Schaden selber zahlen müsste. Auf jeden Fall wäre der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt in Rechnung gestellt worden, ebenso hätte man einen Bonusverlust in Kauf nehmen müssen. Von einer saftigen Busse wegen fahrlässigen Verhaltens nicht zu reden.

Tipp: Wer mit dem Auto zum Skifahren fährt, sollte nicht am falschen Ort sparen. Ski und Snowboards haben im Fahrgastraum nichts zu suchen. Sie gehören in den Kofferraum oder aufs Autodach.
 

Richard Eisler, comparis.ch


(Bild: iStockphoto)

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