Schutz bei Diebstahl
Wer ausser Haus Opfer von Langfingern wird, benötigt einen Zusatz zur Hausratsversicherung. Sie ersetzt den Schaden. Vorsichtig zu sein, ist aber immer noch der beste Schutz.
Wem auf einer Ferienreise, in der Badi oder beim Museumsbesuch Handy und Portemonnaie gestohlen werden, ist mit der Grunddeckung der Hausratversicherung schlecht bedient. Bei Vorkommnissen ausser Haus ist kein Schadenersatz vorgesehen. Ausser Haus bietet nur der Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» Schutz. Weil die Versicherungsprämien stark variieren, empfiehlt sich ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote und Leistungen.
Nicht gedeckt ist...
Allerdings deckt selbst der zusätzliche Versicherungsschutz «einfacher Diebstahl auswärts» nicht alles. Lose in der Hosentasche getragenes Bargeld etwa wird nicht ersetzt, wenn es Langfingern in die Hände fällt. Im Regelfall sind auch andere Geldwerte oder Schmuck nicht gedeckt, es sei denn, der Versicherungsvertrag sehe dies ausdrücklich vor. Schadenersatz geleistet wird dafür fürs gestohlene Handy. Leistungen erbringt die Versicherung auch dann, wenn das Hotelzimmer von Dieben leergeräumt wird.
Auch wenn die Versicherung einen Schaden übernimmt, bedeutet ein Diebstahl meistens viel Umtrieb. Sei es auf Reisen oder in der Badi: Vorsichtiges Verhalten bietet noch immer den besten Schutz vor Diebstahl.
Richard Eisler, comparis.ch








