Extremsportler leben gefährlich
No risk, no fun? Wer nach diesem Motto lebt, darf den Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Unter Umständen kann ein Unfall den Verursacher sonst in den finanziellen Ruin treiben.
Jedes Jahr ereignen sich in der Schweiz bei sportlichen Aktivitäten gegen 300‘000 Unfälle mit über 130 Toten. Diese erschreckenden Zahlen hat jüngst die Beratungsstelle für Unfallverhütung kommuniziert. 70 Prozent der registrierten Unfälle entfallen auf Massensportarten wie Fussball, Radfahren, Skifahren oder Bergwandern. Eine viel grössere individuelle Gefahr bergen hingegen Extremsportarten wie das Bungee-Jumping oder diverse Motorsportarten. Je grösser der Kick, desto schwerwiegender die möglichen Folgen.Für Sportler ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung höchst empfehlenswert. Diese steht für Schäden gerade, die unvorsichtige Adrenalin-Junkies gegenüber Dritten anrichten können. Fehlt ein solcher Versicherungsschutz, kann dies den Unfallverursacher in den Ruin treiben. Denn Operations- und Rehabilitationskosten, womöglich auch noch ein längerer Erwerbsausfall des Opfers gehen meist gehörig ins Geld. Der Versicherer kann die Leistung kürzen, sofern der Verursacher grobfahrlässig gehandelt hat, ein Schadenereignis erwartet werden musste oder in Kauf genommen wurde.
Der Schaden Dritter ist das eine, der eigene Schaden etwas anderes. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt nicht nur die Heilungskosten, sondern schützt auch vor den wirtschaftlichen Folgen eines Selbstunfalls. Angestellte mit einem Wochenpensum von mindestens 8 Stunden brauchen nichts vorzukehren. Sie sind nämlich via Arbeitgeber auch bei Nichtbetriebsunfällen ausreichend versichert. Wer pro Woche hingegen keine 8 Stunden arbeitet oder nicht erwerbstätig ist, muss sich bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichern.
Extremsportler leben gefährlich. Wer «Wagnisse», wie es im Unfallversicherungsgesetz heisst, eingeht, riskiert eine 50-prozentige Kürzung der Geldleistungen. Zu den «Wagnissen» zählt etwa die Teilnahme an Motocross-Veranstaltungen, Boxwettkämpfen, an Abfahrtsrennen auf Mountainbikes oder Rollbrettern, an Geschwindigkeitsrekordfahrten auf Ski oder das Tauchen in über 40 Metern Tiefe. Bergsteiger, Kletterer oder Gleitschirmflieger riskieren ebenfalls eine 50-prozentige Leistungskürzung, wenn sie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen in «schwerwiegender Weise» missachten. Wer zu sportlichem Übermut neigt, sollte sich um einen zusätzlichen Unfallversicherungsschutz kümmern.
Richard Eisler, comparis.ch








