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Kreditkarte: Achten Sie auf Doppelbuchungen

Gelegentlich passiert es, dass ein Geschäft oder Restaurant einen mit der Kreditkarte bezahlten Betrag doppelt abrechnet. Gerade in einer shoppingaktiven Zeit wie an Weihnachten kann dies schnell übersehen werden.

Wer viele Einkäufe tätigt, kann auf seiner Kreditkartenabrechnung leicht übersehen, wenn eine Buchung zum Beispiel doppelt getätigt wurde, gerade wenn man mit dem Lastschriftverfahren zahlt. Hat ein Restaurant zum Beispiel die Rechnung doppelt abgebucht, regelt im Normalfall die Bank des Kunden dieses Problem direkt mit dem Restaurant. Wichtig ist, dass Ihnen diese Doppelbuchung auffällt und Sie dies umgehend Ihrem Kreditkartenanbieter melden.

Ein echter Kreditkartenbetrug ist dagegen eher selten. Im Kanton Zürich kam es, so die aktuellsten Zahlen, im Jahr 2008 nur 56-mal zu einem Check- und Kreditkartenmissbrauch, inklusive Versuchen. Dies ist in der Kriminalstatistik die am seltensten erfasste Straftat. Im Vergleich dazu wurden über 15 000 Einbrüche und Einbruchsversuche registriert. Dennoch ist ein Anstieg von Diebstählen von Kreditkartendaten zu verzeichnen.

Ein Grund für die geringe Zahl von Kreditkartenmissbräuchen könnte sein, dass die Kartennutzer diese Sicherheitshinweise beachten:
  • Kreditkarten sofort nach Erhalt unterschreiben
  • Karte niemals Drittpersonen überlassen
  • Karte und persönlicher Geheimcode getrennt aufbewahren.
  • PIN-Code niemals auf Karte schreiben und die Nummer am besten auswendig lernen
  • PIN nie bekannt geben, auch nicht der eigenen Bank
  • Die 24h-Notfallnummer der Bank für eine Sperrung der Karte separat notieren
Falls Ihre Bank- oder Kreditkarte entwendet wurde, so lassen Sie diese umgehend sperren. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob bereits Bezüge oder Bezugsversuche getätigt wurden. Falls dies der Fall ist, benötigen Sie für die Anzeigeerstattung bei der Polizei einen Auszug, auf welchem die Bezüge und Bezugsversuche ersichtlich sind. Wichtig dabei sind das Bezugsdatum, der Bezugsort, Anzahl der Versuche und der entwendete Betrag. Die Notfallnummer für eine Sperrung steht auf der Kreditkarte, notieren Sie diese daher an einer gut zugänglichen Stelle.
 

Richard Eisler, comparis.ch




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