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Vorzeitiger Krankenkassenwechsel

Die Krankenkasse kann auch per Mitte Jahr gewechselt werden. So kann man bereits im zweiten Halbjahr 2011 von günstigeren Prämien profitieren.

Schweizerinnen und Schweizer sind sesshaft – nicht nur in Bezug auf die eigenen vier Wände. Einen Wechsel der Autoversicherung, des Telecom-Anbieters oder der Hausbank ist den Meisten ein Gräuel. Zu den «sicheren» Werten gehört auch die Krankenkasse. Gerade mal 12 Prozent der Schweizer Krankenversicherten haben auf Anfang 2011 ihre angestammte Kasse verlassen, wie eine Erhebung des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch ergab.

Falls Versicherte überhaupt einen Kassenwechsel in Erwägung ziehen, so erfolgt dieser bei den meisten aufs neue Jahr hin. Viele Krankenversicherte wissen nicht, dass auch Mitte Jahr der Eintritt in eine neue Krankenkasse möglich ist. Dies setzt eine Kündigung beim bisherigen Anbieter per 30. Juni voraus. So kann man bereits im zweiten Halbjahr 2011 von günstigeren Prämien profitieren. Berechtigt zum Wechsel sind nur Grundversicherte mit Standardmodell (Franchise: 300 CHF, kein alternatives Versicherungsmodell wie Hausarzt, HMO oder Telmed). Anders als beim Kassenwechsel Ende Jahr ist eine Erhöhung der Franchise nicht möglich.

Längere Kündigungsfrist
Zudem darf bei der Kündigung in der Jahresmitte die längere Kündigungsfrist nicht ausser Acht gelassen werden. Es gilt eine Frist von drei Monaten. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben spätestens am Donnerstag, 31. März 2011, bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen muss. Wer diesen Termin verpasst, bleibt ein weiteres halbes Jahr an den bisherigen Anbieter gebunden. Die Kündigungsmitteilung erfolgt am besten mittels eingeschriebenen Briefs. Eine Briefvorlage findet sich hier.

Neben der obligatorischen Grundversicherung haben zwei Drittel der Schweizer Haushalte eine Zusatzversicherung. Hierbei gilt bei den meisten Krankenkassen eine 3-monatige Kündigungsfrist, vereinzelt auch eine 6-monatige Frist. Was bei wechselwilligen Grundversicherten der 31. März ist, muss für wechselbereite Zusatzversicherte mit langer Kündigungsfrist also der 30. Juni sein. Weil im Bereich der nichtobligatorischen Zusatzversicherung auch mehrjährige Verträge möglich sind, müssen Zusatzversicherte überdies die vereinbarte Vertragsdauer beachten.
 

Richard Eisler, comparis.ch


(Fotoquelle: comparis.ch)

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