Zusatzversicherungen: Termine beachten
Wer sich bei der Krankenkasse seiner Zusatzversicherung entledigen will, sollte den 30. September im Auge behalten. Für die meisten ist dies der letzte Kündigungstermin.
Wie sich die Prämien der Zusatzversicherungen entwickeln, steht heute wegen des ungewissen Einflusses der Spitalfinanzierung noch offen. Wer sich die Chance nicht nehmen will, zu einem besseren Versicherungsangebot zu wechseln oder überhaupt auf eine Zusatzversicherung zu verzichten, muss den Freitag, 30. September, im Auge behalten. Für die meisten Zusatzversicherten ist das nämlich der letzte Kündigungstermin. Anders als bei der Grundversicherung gilt bei der Zusatzversicherung in der Regel eine 3-monatige Kündigungsfrist. Eine verkürzte Kündigungsfrist gilt nur dann, wenn die Kasse eine Prämienerhöhung ankündigt. Ob sie dies tut, ist heute für die meisten Zusatzversicherten noch nicht absehbar.
«Allgemeine Abteilung ganze Schweiz»
Der Klassiker unter den freiwilligen Versicherungsprodukten ist der Zusatz «allgemeine Abteilung ganze Schweiz». Im Krankheitsfall berechtigt dieser Zusatzversicherte zur Behandlung auch in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons. Ab 2012 dürfen sich neu Grundversicherte ebenfalls in ausserkantonalen Spitälern behandeln lassen. Die Zusatzversicherung ist dann nur noch nötig für die Begleichung allfälliger höherer Behandlungskosten als im Wohnkanton. Wer in einem Kanton mit gut ausgebauter Spitalinfrastruktur lebt, kann getrost auf den Zusatz «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» verzichten.
Zusatzversicherte, die aufs nächste Jahr hin die Kasse wechseln wollen, sollten nicht zu früh kündigen. Denn im Bereich der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht. Eine Kündigung beim bisherigen Anbieter ist erst dann angebracht, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse auf dem Tisch liegt.
Richard Eisler, comparis.ch








