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Wenn die Putzfrau von der Leiter fällt

Wer die Putzfrau oder das Au-pair-Mädchen schwarz beschäftigt, spart nicht wirklich. Bei einem Unfall kommt alles an den Tag.

Familie Meier beschäftigt eine Putzfee. Sie ist Ausländerin und auf den kargen Lohn angewiesen. Und dann passierts: Die Putzfrau fällt beim Fensterreinigen von der Leiter. Die Folgen sind ein gebrochener Arm, eine Schramme am Kopf und länger dauernde Arbeits-unfähigkeit. Eine Unfallversicherung haben die Meiers keine abgeschlossen.

Das hätten sie aber tun müssen. Denn seit Anfang 2008 gilt auch für Hausangestellte mit kleinem Lohn ein Versicherungsobligatorium. Die meisten Versicherungs-gesellschaften bieten eine Kollektivunfallversicherung an. Die Prämie, die der Arbeitgeber zahlen muss, beträgt rund 100 Franken im Jahr. Die Versicherung vergütet Heilungskosten und Pflegeleistungen, zahlt ab dem dritten Krankheitstag ein Taggeld und erbringt gesetzliche Rentenleistungen. Ausserdem sind Unfall-kosten am Arbeitsplatz und auf dem direkten Weg dorthin abgedeckt.

Für 100 Franken im Jahr abgesichert
Die Meiers hatten Glück: Obwohl sie ihre Putzfee wissentlich nicht gegen Unfall versichert hatten, müssen sie die Unfall- und Heilungskosten nicht aus dem eigenen Sack zahlen. Dafür kommt die Ersatzkasse UVG auf. Wie im Fall der erwähnten Familie dann auch geschehen, ist die Ersatzkasse berechtigt, die geschuldeten Versicherungsprämien inklusive Verzugszinsen nachträglich einzuziehen. Verletzt ein Arbeitgeber die Versicherungspflicht für seine Hausangestellten wiederholt, drohen schärfere Sanktionen.

Tipp: Die Prämienkosten für die Unfallversicherung von Teilzeit-Hausangestellten sind mit rund 100 Franken im Jahr sehr bescheiden. Da lohnt es sich keinesfalls, die Putzfrau ohne Versicherungsschutz arbeiten zu lassen.
 

Richard Eisler, comparis.ch


(Quelle: flickr.com, Risager)

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