Wie frei ist die freie Spitalwahl?
Patienten ohne Zusatzversicherung können seit Anfang Jahr wählen, in welchem Kanton sie sich behandeln lassen wollen. Neuerdings werden Spitalaufenthalte via Fallpauschalen finanziert. Allerdings differieren diese von Kanton zu Kanton.
Frau Schlegel, die zwar eine Grundversicherung, aber keine Zusatzversicherung hat, vertraut ihrem Arzt. Sie meldet sich am besagten Basler Spital an. Nach der Behandlung sind die Schmerzen am Knie verschwunden. Es stellt sich nun die Frage, wer für die Kosten des ausserkantonalen Spitalaufenthalts aufkommt.
Seit 1.1.2012 werden stationäre Spitalaufenthalte mit so genannten Fallpauschalen finanziert, egal wo die Operation stattfindet. Wohnkanton und Krankenkasse – in Frau Schlegels Fall Graubünden und ihre Grundversicherung – müssen für die Behandlung im Basler Spital nach einem bestimmten Kostenverteiler aufkommen. Allerdings differieren von Kanton zu Kanton nicht nur die Kostenteiler, sondern auch die Fallpauschalen.
Kosten aufgrund fehlender Zusatzversicherung
Keinerlei Probleme hätte es gegeben, wenn das Basler Spital auf der Spitalliste des Kantons Graubünden figurieren würde, was jedoch nicht der Fall ist. Dann hätten Frau Schlegels Grundversicherung sowie ihr Wohnkanton die Spitalrechnung klaglos übernommen, und dies, obwohl der Spitalaufenthalt im Kanton Basel wegen der höheren Fallpauschale teurer war als eine Operation in einem Bündner Spital.
Weil im konkreten Fall das Basler Spital nicht auf der Bündner Spitalliste aufgeführt ist, musste die Patientin mangels einer Spitalzusatzversicherung einen Teil der Spitalkosten aus der eigenen Tasche zahlen. An Behandlungen in ausserkantonalen Nicht-Listen-Spitälern bezahlen Staat und Grundversicherung nämlich nur die im jeweiligen Wohnkanton des Patienten geltende Referenzpauschale. Ausgenommen sind Notfälle oder medizinisch Unumgängliches. Petra Schlegel bezahlte die ungedeckten Spitalkosten – immerhin einige Hundert Franken – ohne zu murren. «Die Operation bei den Baslern war das Geld Wert», erzählt sie ihrem Hausarzt.
Richard Eisler, comparis.ch








