Adventszeit: Hochsaison für die Feuerwehr
Gehen Adventskranz oder Weihnachtsbaum in Flammen auf, kann der Sachschaden gross sein. Dagegen lässt sich etwas tun.
Laut einer Untersuchung der BFB-Beratungsstelle für Brandverhütung (www.bfb-cipi.ch) sind Strom, elektrische Geräte und Kerzen die grössten Brandstifter im Haus. Jeder dritte Brand ist auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. Brandfälle sind immer auch Versicherungsfälle. Brandgeschädigte können sich an ihre Hausratversicherung wenden. Sie vergütet den zerstörten Hausrat zum Neuwert. Die Hausratversicherung kommt im Rahmen gewisser Limiten sogar für Folgekosten auf. Etwa für einen unfreiwilligen Aufenthalt im Hotel. Falls Nachbars brennende Zigarette den Brand verursacht hat, wird Ihre Hausratversicherung gegen diesen als Schadensverursacher oder dessen Privathaftpflichtversicherung vorgehen.
Wird im Brandfall das Gebäude selbst in Mitleidenschaft gezogen, muss sich der Hausbesitzer um die Schadensregulierung kümmern. Dafür zuständig ist die Gebäudeversicherung. Der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung erstreckt sich nicht nur auf Böden, Wände und Decken. Sie zahlt auch für zerstörte Elektro-, Heizungs- und Lüftungsanlagen, für Telefonleitungen, TV-Antennen und Küchenkombinationen. Eine solche Versicherung ist in den meisten Kantonen für Hauseigentümer obligatorisch. Ausnahmen sind Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden und das Fürstentum Liechtenstein.
Tipp: In der Adventszeit gehören nicht nur Christbaum und Adventskranz in die gute Stube. Auch ein gefüllter Wassereimer sollte dort seinen festen Platz haben. Und Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen.
Richard Eisler, comparis.ch








