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Wenn der Blitz einschlägt

Sommerzeit ist Gewitterzeit. Blitz und Donner setzen alles unter Strom. Wer zahlt, wenn PC, TV oder Kühlschrank aussteigen?

In der Schweiz schlugen 2009 über 460 000 Blitze ein. Durch Blitzschlag an Gebäuden werden schweizweit jährlich rund 8000 Schadensfälle mit Kostenfolge in Millionenhöhe registriert. Wenn der Blitz ins Haus einschlägt, bleibt unter Umständen kein Stein auf dem anderen. Nicht nur am Gebäude, sondern auch an der Wohnungsrichtung können grosse Schäden entstehen. Auf kurzzeitige Spannungsschwankungen im häuslichen Stromnetz reagieren Elektrogeräte sehr empfindlich. Schon so mancher PC, Fernseher oder Kühlschrank hat sich bei einem Gewitter für immer verabschiedet.

Wer kommt für den Schaden auf? Für Unwetter-schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie ist in den meisten Kantonen obligatorisch. Diese Versicherung ist aber nur für den Hauseigentümer relevant, denn sie deckt keine Schäden an der Einrichtung. Gehen Sofa, Tisch oder der brandneue HD-Grossbildfernseher in Flammen auf, zahlt die Hausratversicherung. Obwohl nicht obligatorisch, ist dies eine unbedingt empfehlenswerte Investition.

Verhaltensregeln
Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt – speziell in Gebäuden ohne Blitzschutzanlage wie z.B. Blitzableitern – im Gewitter einige Verhaltensregeln zu beachten, damit es erst gar nicht zum Schaden kommt:
  • Auf Duschen und Baden verzichten.
  • Kontakt mit Wasserleitungen, Gasleitungen, Elektroinstallationen oder Antennenkabel vermeiden.
  •  Gefährlich können Telefongespräche von einer Festnetzstation aus sein.
  •  Bei empfindlichen Geräten (Fernseher, Radio, PC) Stecker ziehen.
Tipp: Nehmen Sie Elektrogeräte kurzzeitig vom Stromnetz, wenn draussen Blitz und Donner regieren. Vergleichen Sie die Hausratversicherungen und wählen Sie den günstigsten Anbieter.
 

Richard Eisler, comparis.ch


(Quelle: flickr.com, Larry Johnson)

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