Autounfall im Ausland: So ersparen Sie sich Ärger
Grüne Karte und Europäisches Unfallprotokoll, mit diesen Papieren im Gepäck sind motorisierte Schweizer Ferienreisende auch im Ausland gut unterwegs.
Knapp 9,6 Millionen Mal haben die Schweizer im Jahr 2008 im Ausland übernachtet. Ein grosser Teil der Ferienreisenden ist dabei mit dem Auto unterwegs. Auch diesen Sommer wieder. Ganz unvorbereitet sollte man sich allerdings nicht auf die Reise machen.Ins Reisegepäck gehört die so genannte Grüne Versicherungskarte. Werden Sie im Ausland in einen Unfall verwickelt, können Sie damit an Ort und Stelle beweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Im EU-Raum (Ausnahme Kosovo) gibt es zwar seit 2003 ein Kennzeichenabkommen, welches das Nummern-schild am Auto als Versicherungsnachweis akzeptiert. Ob davon allerdings schon jeder Polizist in Europa Kenntnis hat, ist fraglich. Daher immer die Grüne Karte mitnehmen. Diese ist zeitlich limitiert gültig. Eine neue erhalten Sie gratis bei Ihrer Autoversicherung.
Unfallprotokoll unterschreiben
Im Fall eines Unfalls ist auch das Europäische Unfallprotokoll eine wichtige Hilfe. Dieses enthält alle Angaben, die für die versicherungstechnische Bewältigung des Schadenfalls nötig sind. Füllen Sie das Protokoll sorgfältig aus und lassen Sie es am Schluss von sämtlichen Involvierten und allfälligen Zeugen unterschreiben. Sind Personen zu Schaden gekommen oder verweigert ein Beteiligter die Unterschrift, unbedingt die Polizei beiziehen. Wichtig zu wissen: Eine Unterschrift unter dem Unfallprotokoll ist kein Schuldeingeständnis.
Für den Pannenfall haben die meisten Autofahrer schon vorgesorgt, vielleicht sogar ohne eigenes Wissen. Pannenhilfe leisten bei entsprechender Deckung nämlich auch die Automobilverbände ACS, TCS oder VCS, der ETI-Schutzbrief oder eine allfällige separate Fahrzeug-Assistance-Versicherung an. Zudem gibts beim Neuwagenkauf oftmals eine zeitlich befristete Mobilitätsgarantie, die die Pannenhilfe einschliesst.
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie im Pannenfall nicht überversichert sind. Falls doch, bereinigen Sie die Situation durch Kündigung der entsprechenden Versicherungsdeckung. Damit sparen Sie Geld für die nächste Ferienreise.
Richard Eisler, comparis.ch








