Auto geliehen und zu Schrott gefahren
Wer ab und zu den Kombi vom Nachbarn leiht, um Sachen zu transportieren oder mit dem Auto der Freundin einen Ausflug macht, sollte den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» unbedingt mitversichern.
Fährt man mit dem Auto eines Kollegen in ein anderes Fahrzeug, übernimmt die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Autos den Schaden am anderen Auto, unabhängig davon, wer das Fahrzeug gelenkt hat. Dies kann zur Folge haben, dass der Autohalter einen Bonusverlust bei seiner Versicherung hinnehmen muss. Damit verbunden sind dann höhere Prämien in den nachfolgenden vier Jahren. Ausserdem fällt der Selbstbehalt für die Schadenskosten an. Gut ist dann, wenn man bei seiner Privathaftpflichtversicherung den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» versichert hat. Diese übernimmt neben den Kosten für den eigentlichen Unfall auch die Mehrprämie durch den Bonusverlust und den Selbstbehalt. Der Bonusverlust und teilweise auch der Selbstbehalt bei der Autohaftpflichtversicherung sind bei einigen Versicherungen bereits durch die Privathaftpflichtversicherung ohne Zusatz gedeckt. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt aber nicht, wenn der Fahrer und der Halter des Autos im selben Haushalt wohnen. Dies gilt auch für Wohngemeinschaften.
Begriff «gelegentlich» definieren
Doch Achtung: die Zusatzversicherung «Führen fremder Motorfahrzeuge» springt nur ein, wenn die Ausleihe gelegentlich erfolgt. Sobald Sie sich dasselbe Auto regelmässig ausleihen, weigern sich die Versicherungen zu zahlen. Ist der Begriff «gelegentlich» in den Versicherungsbedingungen nicht genau umschrieben, ist Vorsicht geboten. Denn in der Regel werten die Versicherungen Ausleihen, die zwei- bis dreimal pro Monat erfolgen, bereits als regelmässig. Um sicher zu sein, was als «gelegentlich» gilt, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung eine genaue Definition geben.
Richard Eisler, comparis.ch








