Das Aber bei Prämienrabatten
Die Beliebtheit der alternativen Versicherungsmodelle in der Krankenkassen-Grundversicherung nimmt zu. Kein Wunder, denn es winken Prämienrabatte von bis zu 25 Prozent. Das ist aber mit Einschränkungen verbunden.
Beim Hausarztmodell verpflichtet man sich, im Krankheitsfall immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Die Konsultationspflicht entfällt im Notfall, bei gynäkologischen Untersuchungen oder bei zahn- und augenärztlichen Behandlungen.
Sanktionen bei Regelverstoss
Nicht alle Versicherten halten sich an die Regeln. Patienten «vergessen», zuerst beim Hausarzt vorbeizuschauen und wenden sich direkt an den Spezialisten. Wer die Vertragsbedingungen nicht einhält, hat mit Sanktionen zu rechnen. In ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) halten die Krankenversicherer fest, dass sie keine Leistungen erbringen, wenn sich die Versicherten ohne Absprache mit dem Hausarzt in anderweitige ärztliche Behandlung begeben. Bei wiederholtem Verstoss droht die Zwangsumteilung in das Standardmodell. Damit entfällt der Prämienrabatt.
Besonders scharf werden Regelverletzungen bei der Krankenkasse Sanitas geahndet. In den AVB ihres Versicherungsmodells «Caremed» heisst es explizit, dass die Missachtung der Konsultationspflicht beim Hausarzt eine Umteilung in die Standardmodell zur Folge hat. Und zwar «rückwirkend auf den 1. Januar des Jahres, in welchem die Konsultationspflicht zum 2. Mal verletzt wurde». Im Klartext: Der Prämienrabatt muss beim zweiten Verstoss sogar rückwirkend auf den Jahresanfang zurückgezahlt werden.
Tipp: Die klassische Grundversicherung wird langsam zum Auslaufmodell. Wer Prämien sparen will, ist mit einem Alternativmodell – zum Beispiel mit dem Hausarztmodell – gut bedient. Die meisten Versicherten gehen im Krankheitsfall ohnehin zuerst zum Hausarzt.
Richard Eisler, comparis.ch








