Krankenzusatzversicherung: Termine beachten!
Wer bei der Krankenzusatzversicherung den Anbieter wechseln will, sollte nicht zu früh kündigen. Aber auch nicht zu spät.
Wer sich für einen Versicherungswechsel entscheidet, sollte nicht kopflos kündigen. Denn anders als bei der Grundversicherung hat im Bereich der Zusatzver-sicherung kein Anbieter die Pflicht, einen Interessenten bei sich aufzunehmen. In der Praxis zeigt sich, dass schon Leute ab 40 unter Umständen grösste Mühe haben, bei einem neuen Vertragspartner unterzukommen.
Kündigungsfrist beachten
Oftmals bringen Krankenkassen auch Vorbehalte bei bestehenden Risiken an. Ein Beispiel: Müller hat ein Problem mit seinem Knie. Ist dieses bei Abschluss bekannt, werden die meisten Zusatzversicherungen Behandlungen am Knie ausschliessen. Selbstver-ständlich werden die Behandlungskosten von der Grundversicherung gedeckt.
Unterschiede zur Grundversicherung gibt es bei der Zusatzversicherung auch hinsichtlich der Kündigungs-fristen. Bei einigen Anbietern gilt nämlich eine Kündi-gungsfrist von 6 statt der üblichen 3 Monate. Eine Kündigung per Ende Jahr muss vom Versicherer nur dann anerkannt werden, wenn ihm das Kündigungs-schreiben bis am 30. Juni vorliegt.
Tipp: Im Bereich der Krankenzusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht. Wer die Versicherung wechseln will, sollte das Kündigungsschreiben erst dann zur Post tragen, wenn die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers schriftlich auf dem Tisch liegt. Ausserdem achten Sie darauf, dass kein Vorbehalt bei manchen Krankheiten oder Risiken besteht.
Richard Eisler, comparis.ch








