Glasbruch: So behält man den Durchblick
Es ist schon erstaunlich, welche Vielfalt an Versicherungen es gibt. Schon mal von der Glasbruchversicherung gehört?
Welche Schäden zahlt eine Glasbruchversicherung? Wer teure Gegenstände aus Glas besitzt, tut – je nach persönlicher Risikobereitschaft – gut daran, dieses Risiko in der Hausratversicherung einzuschliessen. Die Glasbruchversicherung zahlt, wenn der Glastisch, die Glasvitrine oder der Spiegelschrank Schaden nimmt. Nicht gedeckt sind Schäden an optischen Gläsern wie Brillen oder Feldstechern, Vasen, Beleuchtungskörpern oder Trinkgläsern. Wie bei der Hausratversicherung üblich, gilt im Schadensfall normalerweise ein Selbstbehalt von 200 Franken.
Ein Tipp: Vielen ist gar nicht bewusst, dass ihr Hausrat glasbruchversichert ist. Wer also das schwere Fondue-Caquelon aus Versehen auf den schönen Glastisch fallen lässt, sollte es nicht versäumen, die Reparatur bei der Versicherung anzumelden. Keine Versicherung macht Geld locker, wenn sie vom Schaden keine Kenntnis hat.
Sind Sie Wohneigentümer, prüfen Sie doch, ob in ihrer Glasbruchversicherung, sofern Sie eine haben, auch Schäden an Lavabo, Spültrog, WC oder am Glaskeramikkochfeld eingeschlossen sind. Wichtig ist ausserdem abzuwägen, ob Sie diesen Versicherungsschutz tatsächlich brauchen.
Richard Eisler, comparis.ch








