Diskriminierung
Mutter werden unerwünscht

Florian Kalotay
Ein ruhiges Quartier am Stadtrand. Im Wohnzimmer räkelt sich das Baby von Jeannette Schmid* (28) auf der Krabbeldecke. Daneben sitzt die Mutter auf dem Sofa und trinkt einen Tee. So könnte Babypausenglück aussehen. Doch diese Babypause dauert unglücklich lange. Die zweifache Mutter ist nämlich seit der Geburt ihrer ersten Tochter vor gut drei Jahren arbeitslos. Ihr damaliger Chef wollte sie nach der Niederkunft nicht weiter beschäftigen. Sieben Jahre war Jeannette Schmid zuvor die Gehilfin in seiner Praxis. Sieben Jahre lang hat sie dem Zahnarzt assistiert, hinter ihm hergeräumt, ist ihm zur Hand gegangen. Jeannette Schmid schüttelt den Kopf. Bis heute kann sie nicht verstehen, dass das der Dank für ein langes, offenbar beidseitig zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis sein soll: «Ich habe mich mit ihm doch immer gut verstanden.»
Jeannette Schmid (28)
Die Schwangerschaft brachte buchstäblich andere Umstände in die Praxis. Jeannette Schmid litt unter Übelkeit, musste immer mal wieder krankgeschrieben werden. Ein Problem für den Kleinstbetrieb. Auch Lehrtochter und Aushilfe konnten sie nicht vollständig ersetzen. Das sieht die heute zweifache Mutter ein. Was sie aber nicht versteht, ist, warum der Chef darauf bestand, dass sie die Patiententoilette benutzen musste und ihr verbot, sich zum Mittag Nudeln aufzuwärmen; das einzige, was die Schwangere damals noch essen konnte. Nie fragte der Zahnarzt sie nach ihrem Wohlergehen. «Im Gegenteil», sagt Jeannette, «er schikanierte mich, fand immer etwas zu kritisieren und schrie mich oft an.»
Wer in der Schwangerschaft oder nach dem Mutterschaftsurlaub Schwierigkeiten mit dem Chef oder Arbeitgeber bekommt, geht am besten schrittweise vor:
- Das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, eventuell mithilfe von Mamagenda.ch, einem interaktiven, kostenlosen Tool von Travail.Suisse.
- Die Personalabteilung der Firma oder den Vorgesetzten des Chefs einschalten.
- Die Gewerkschaft oder das lokale oder kantonale Gleichstellungsbüro fragen.
- Sich an die kantonale Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz wenden (sks-coc.ch, Schlichtung gratis).
- Klage beim Arbeits- oder Bezirksgericht einreichen (bis zum Streitwert von 30 000 Franken gratis).
Trügerische Hoffnung
Dennoch hielt sie sich an der Hoffnung fest, nach der Niederkunft würde sich alles wieder einrenken und sie könnte ihre Arbeit in der Praxis wieder aufnehmen. Irrtum: Der Zahnarzt wollte keine frisch gebackene Mutter beschäftigen, weder Teilzeit noch Vollzeit. Auch nicht eine, die ihm zuvor jahrelang gedient hatte. Er forderte Jeannette auf, zu kündigen. Als sie sich weigerte, machte er ihr den Arbeitsalltag unmöglich: Er verlangte, dass sie ihre Arbeit noch vor Ende der vereinbarten Babypause (sie hatte ursprünglich an den Mutterschaftsurlaub Ferien angehängt) wieder aufnehme – zu 100 Prozent – und sich ausserhalb der Praxis einen Stillraum miete.
Jeannette Schmid verstand den Wink, wollte aber nicht kapitulieren. Sie wandte sich an die Schlichtungsbehörde, die bei solchen Diskriminierungen vermittelt und nun die Parteien vorlud. Mit Schrecken sah Jeannette den Zahnarzt mit einem Anwalt aufkreuzen, während sie nur von ihrem Mann begleitet wurde. Doch die Verhandlungen entwickelten sich zu ihrem Vorteil: Sie wurde per sofort freigestellt und erhielt sechs weitere Monatslöhne ausbezahlt.
Seither sitzt sie in der Babypause fest.

Die Geburt eines Kindes wird für viele Frauen zum Stolperstein in der Arbeitswelt. Und das, obwohl die grosse Mehrheit der Frauen berufstätig bleibt, auch wenn sie Mütter geworden sind. « Frauen haben allgemein eine schwierige Stellung auf dem Arbeitsmarkt », sagt Anne Rubin, Pressesprecherin der Gewerkschaft Unia. Dies zeige sich nicht nur beim geringeren Lohn und den Karrierehindernissen, sondern ebenso beim Umgang mit Schwangerschaft und Mutterschaft. Noch immer komme es häufig zur Kündigung, weil Frauen nach der Geburt nicht zu 100 Prozent weiter arbeiten wollten oder könnten wie zuvor, oder weil die Arbeitgeber Vereinbarkeitsprobleme befürchteten, sagt Valérie Borioli Sandoz, Gleichstellungsverantwortliche des Gewerkschafts-Dachverbands Travail.Suisse. Und auch Ruth Derrer Balladore, Geschäftsleitungsmitglied des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, ist überzeugt, dass eine Schwangerschaft viele Arbeitgeber noch immer sehr verunsichere.
Tatsächlich ist eine Schwangerschaft nicht berechenbar wie etwa der Militärdienst: Der Gesundheitszustand der werdenden Mutter kann sich ändern, die Arbeitnehmerin längere Zeit krankgeschrieben werden. Unklar ist oft auch, ob und wie viel die Angestellte nach der Niederkunft arbeiten will und kann. Diese Unsicherheitsfaktoren könnten einzig durch regelmässige Gespräche geklärt oder zumindest organisatorisch abgefedert werden. Davon sind Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter überzeugt.
Doch manchmal fruchtet auch der Dialog nichts, wie Sonja Wiesmann (47) lernen musste. Sie verlor ihre Kaderstelle, als ihre Zwillinge das Licht der Welt erblickten. In ihrem schlicht eingerichteten Büro im Gemeindehaus Wigoltingen (TG) erzählt die heutige Gemeindepräsidentin mit tiefer Stimme ihre Geschichte, die zwar sieben Jahre zurückliegt, sie aber emotional noch immer so bewegt wie am Tag der Kündigung.
Mutter-Image
Sonja Wiesmann hatte sich in einer Thurgauer Baufirma zur Bauführerin hochgearbeitet, als sie mit 39 schwanger wurde. Anders als viele junge Pärchen haben sie und ihr Mann das künftige Familienleben vorausschauend geplant: Sie würde weiterhin Vollzeit arbeiten, er die Familienarbeit übernehmen. Dass ihrem Chef dieser Plan nicht gefallen könnte, damit hat Sonja Wiesmann nicht gerechnet. Schliesslich war sie keine Zimperliese, hatte sie sich doch erfolgreich in einem männlichen Umfeld nach oben gearbeitet und den Kumpeln stets Paroli geboten. Doch damals im Büro des Chefs verschlug es ihr die Sprache. Dozierte der doch was von Hormonen und Beeinträchtigung und «eine Mutter kann sich nicht voll auf die Arbeit konzentrieren ».
Ein Skandal? Ja klar. Doch exakt solche unreflektierten Pauschalurteile über Mütter sind weitverbreitet. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Grossbritannien, wo im Januar 2011 eine Befragung der Unternehmensberatungsfirma Regus unter 1000 Arbeitgebern beweist, gegen welche Wand von fixen Vorstellungen Schwangere ankämpfen müssen: Rund ein Drittel der Vorgesetzten befürchtet nämlich, Mütter arbeiteten zu wenig hart und seien nicht flexibel genug. Kein Wunder, reden Frauen oft vom Beichten, wenn sie ihren Chef über die Schwangerschaft aufklären.
Sonja Wiesmann (47)
Kündigung
Der Arbeitgeber darf der Mitarbeiterin ab Beginn der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen.
Arbeitszeit
Schwangere und Stillende dürfen höchstens 9 Stunden täglich arbeiten.
Nachtarbeit
Einer schwangeren Nachtarbeiterin muss eine gleichwertige Tagesarbeit angeboten werden; wenn nicht, erhält sie 80 Prozent des Lohns.
Pausen
Schwangere und Stillende müssen sich hinlegen und ausruhen können.
Arbeit im Stehen
Ab dem 6. Monat darf die Schwangere nur noch vier Stunden lang im Stehen arbeiten.
Akkord- oder taktgebundene Arbeit
Diese Art der Tätigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Lasten
Bis zum 6. Monat darf die Schwangere höchstens 5 kg regelmässig oder 10 kg gelegentlich tragen. Danach sind nur bis 5 kg erlaubt.
Bewegungen
Schwangere und Stillende dürfen keine ermüdenden Bewegungen und Körperhaltungen machen, und zudem dürfen sie weder Stössen noch Erschütterungen ausgesetzt sein.
Wärme/Kälte
Arbeiten unter –5° C oder über +28° C oder bei Nässe sind verboten.
Lärm
Über 85 Dezibel ist unzulässig.
Passivrauchen
Führt in der Regel zum Beschäftigungsverbot.
Chemikalien und Mikroorganismen
Diese dürfen zu keiner Schädigung von Mutter und Kind führen.
Strahlung
Stillende dürfen nicht mit radioaktiven Stoffen arbeiten, Schwangere nur beschränkt.
Lohnfortzahlung
Erhält die Schwangere, wenn sie der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen (Arztzeugnis) fernbleibt.
Beschäftigungsverbot
Die Mutter darf bis 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.
Mutterschaftsversicherung
Die Mutter erhält während 14 Wochen nach der Niederkunft 80 Prozent ihres Lohns vom Staat bezahlt.
Stillen
Stillen im Betrieb gilt als volle Arbeitszeit, ausserhalb zu 50 Prozent.
Auch Wiesmann musste prompt für ihren Babybauch büssen: Der Chef kündigte an, er werde sie nach dem Mutterschaftsurlaub entlassen. Sonja Wiesmann sah sich ihrer finanziellen Grundlage beraubt. «Das belastete mich sehr», sagt sie heute. «Ich fühlte mich als Berufsfrau deklassiert und als angehende Mutter unverstanden, weil ich voll berufstätig bleiben wollte.» Etwas dagegen tun konnte sie mit rundem Bauch nicht, sich bewerben war sinnlos.
Einen Job wollte Sonja Wiesmann dennoch behalten und so kehrte sie nach dem Mutterschaftsurlaub zurück. Statt verantwortungsvoller Bauaufträge musste sie einfache Büroarbeiten erledigen. Das traute der Chef einer Mutter offenbar gerade noch zu. Als sie dies kritisierte, wurde sie freigestellt. Sonja Wiesmann merkte: Das ging gegen das Gleichstellungsgesetz. Sie wandte sich an die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen, erhob Einsprache gegen die Kündigung und verlangte vom Arbeitgeber Entschädigungszahlungen. Doch dieser ging darauf nicht ein und behauptete, er habe ihr aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt.
Mund auf und durch
Nun entschied sich Sonja Wiesmann für den Gang ans Gericht. Der Schritt kostete sie Überwindung, denn im Grunde mochte sie ihren Chef. Auch war sie nicht sicher, ob sie mit ihrem Anliegen durchkommen würde, riet ihr doch ein befreundeter Anwalt vom Prozess ab. Sie fand aber eine Anwältin, die an den Erfolg glaubte. Die Verhandlungen vor dem Bezirksgericht Frauenfeld waren alles andere als ein Zuckerschlecken: Mangels anderer Gründe zerpflückte der Firmenchef Sonja Wiesmanns geleistete Arbeit. Doch das Gericht entschied zu ihren Gunsten: «Als ich das Urteil vernahm, weinte ich vor Freude», erinnert sich Sonja Wiesmann. «Es gab mir meinen Selbstwert als Berufsfrau zurück.» Das Gericht entschied, der Arbeitgeber habe Sonja Wiesmann wegen Mutterschaft gekündigt und deshalb das Gleichstellungsgesetz verletzt. Sie erhielt rund 50 000 Franken Entschädigung.
Das Urteil war zwar gut für den Stolz, aber nicht für den Lebenslauf. Es sprach sich in der Baubranche schnell herum, dass Weismann ihren Arbeitgeber vor Gericht gezogen hatte. «Das brachte mich nicht gerade in Poleposition », erinnert sich Wiesmann. Doch sie dachte nicht daran, klein beizugeben. Trotz Angst vor negativen Folgen machte sie die erlittene Ungerechtigkeit auch über die Medien öffentlich. Schliesslich konnte sie eine Kaderposition in Grossbaustellen-Kalkulation in der Region Zürich annehmen. Aber Wiesmann spürte, das war nicht mehr ihr Weg. Ihr Vertrauen zu Arbeitgebern und Vorgesetzten war erschüttert. Deshalb setzte sie auf ihre zweite Leidenschaft, die Politik: 2005 wurde sie in den Thurgauer Grossrat gewählt, 2009 zur Gemeindepräsidentin ihres Dorfs. Nun könne sie ihre beiden Leidenschaften verbinden, sagt Wiesmann strahlend. Das Bauen als Bauvorsteherin und die Politik als Gemeindepräsidentin.

Frauen wehren sich vermehrt
Vor dem Richter landen Diskriminierungen von frischgebackenen Müttern noch immer selten. Doch immerhin wenden sich die Frauen heute häufiger an die Schlichtungsbehörden, stellt Susy Stauber-Moser, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz, fest. Tatsächlich sind die 74 Diskriminierungsfälle wegen Schwangerschaft auf der Datenbank gleichstellungsgesetz.ch mehrheitlich nach 2005 verhandelt worden, also nach Einführung der Mutterschaftsversicherung. Ein Paradox, könnte man denken, erleichtert die Versicherung doch die Mutterschaftsproblematik, indem sie Kosten übernimmt.
«Die Zahl solcher Fälle steigt, weil sich die Frauen öfter gegen ungerechte Behandlung wehren als früher. Sie kennen ihre Rechte besser», sagt Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Aber auch ein neues Rollenverständnis stecke dahinter, fügt sie hinzu. «Frauen wollen vermehrt finanzielle Verantwortung in Familie und Partnerschaft übernehmen, gerade in wirtschaftlich eher schwierigen Zeiten.» Dazu gehöre, als Mutter weiterzuarbeiten.
Sie erinnert an die Situation vor wenigen Jahrzehnten. Da gaben Frauen ihre Arbeit mit dem ersten Kind meist freiwillig auf, bei Jobproblemen erst recht. Heutigen Frauen sei ein Berufsausstieg auch wegen der steigenden Scheidungsrate zu riskant, gibt Durrer zu bedenken. Die Unsicherheit in der Beziehung bestärke ihren Wunsch, finanziell eigenständig zu bleiben.

Gestrichen im Organigramm
Auch Lisa Müller* (33) will selbstverständlich weiterarbeiten. Und sie erwartet von Arbeitgebern, dass sie die Bedürfnisse von Müttern berücksichtigen. Ihre eigenen wurden es allerdings nicht. Ihr selber wurde der Teilzeitwunsch zum Verhängnis. Dennoch wirkt sie heiter und unbekümmert, als sie von ihrem Berufsalltag mit Babybauch erzählt.
Lisa Müller ist Arbeitspsychologin und begann im Sommer 2011 bei einer grossen Versicherung zu arbeiten. Als sie im Winter darauf ihre Schwangerschaft ankündigte, äusserte ihr Chef gleich Bedenken wegen ihrem Teilzeitwunsch. Ein vierköpfiges Team mit drei Teilzeitstellen könne er sich nicht vorstellen. Die Schwangere schraubte ihren Teilzeitwunsch auf 80 Prozent herauf, offenbar erfolglos, wie sich herausstellen sollte.
Von Weitem ist leises Weinen hörbar. Lisa Müller verschwindet und kommt mit ihrem Säugling zurück. Der Kleine bekommt die Brust und die Mutter erzählt weiter.
Die Wochen und Monate verstrichen, die Vorgesetzten verschoben den Entscheid immer wieder. Mal gab es positive, mal negative Zeichen. Lisa Müller wusste nicht, wie ihre berufliche Zukunft als Mutter aussehen könnte, was sie belastete. Im achten Monat hatte sie Vorwehen, die Frauenärztin schrieb sie zu 50 Prozent krank. Dann, einen Monat vor ihrem letzten Arbeitstag, luden sie die beiden Chefs zu einem Gespräch ein. Sie erklärten ihr die neue Strategie und zeigten ihr das Team-Organigramm. Ihr Name fehlte. Lisa Müller war perplex: «Bedeutet das, ich kann nicht zurückkommen nach der Babypause? », fragte sie. «Ja», war die Antwort der Chefs. Sie sprachen von Projekten, die zwingend von Vollzeitmitarbeitenden realisiert werden müssten und empfahlen ihr, die Mutterschaft zu geniessen.
Lisa Müller war wütend. Doch sie wusste, sie hatte keinen rechtlichen Anspruch auf Teilzeit. Die Stimmung am Arbeitsplatz verschlechterte sich, die Vorgesetzten schlugen ihr vor, zu kündigen. Nun drohte die Schwangere mit rechtlichen Schritten und erreichte einen Kompromiss. Sie würde nach dem Mutterschaftsurlaub drei weitere Monate angestellt, aber freigestellt sein. Danach würde das Arbeitsverhältnis aufgelöst – in gegenseitigem Einvernehmen.
Lisa Müllers Fall ist nirgendwo offiziell dokumentiert, denn sie hat sich zwar gewehrt, sich aber an keine staatliche Stelle gewandt. Damit steht sie wohl nicht alleine da. «Ich schätze, es gibt viele Frauen, die Probleme bekommen und sich nicht zur Wehr setzen», sagt Expertin Susy Stauber-Moser.
Die junge Mutter kann mit ihrer Situation gut leben. Jetzt, da ihr Vertrauen zu den Vorgesetzten ohnehin geschwunden ist, ist sie froh, der Firma den Rücken zu kehren. Und sie hat Glück. Wenige Tage nach diesem Gespräch hat sie erfahren, dass sie eine neue Teilzeitstelle antreten kann, im Jobsharing mit einer anderen Mutter.
**Namen von der Redaktion geändert*
Interview
«Mütter führen die Hitparade der Diskriminierung an»
Auffallend viele schwangere Frauen und Mütter werden im Job benachteiligt. Susy Stauber-Moser informiert Betroffene, wie sie sich wehren können und rät Arbeitgebern zur Kooperation.

Florian Kalotay
Susy Stauber-Moser (61) präsidiert die Schweizerische Konferenz der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz und ist die Vorsitzende der Zürcher Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz.
www.schlichtungsbehoerde-glg-zh.ch
wir eltern: Weshalb gelangen so viele Frauen an Ihre Schlichtungsbehörde?
Susy Stauber-Moser: Wir haben keine Erklärung, weshalb seit einigen Jahren die Diskriminierungen, die schwangere und vom Mutterschaftsurlaub zurückkehrende Frauen betreffen, unsere häufigsten Fälle sind. Früher waren es Begehren wegen Lohnungleichheit oder sexueller Belästigung.
Was ist das häufigste Problem?
Oft kündigen Arbeitgebende einer Schwangeren in der Probezeit oder einer Mutter nach dem Mutterschaftsurlaub.
Das ist nicht rechtens?
Nein, das geht nicht. Nach Obligationenrecht wäre dies möglich, aber nach Gleichstellungsgesetz nicht. Laut Gleichstellungsgesetz ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder in Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Mutterschaft nicht erlaubt. Eine Kündigung wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft ist diskriminierend. Wir können sie zwar nicht rückgängig machen. Aber die betroffene Frau hat Anspruch auf Entschädigung von einem bis sechs Monatslöhnen.
Ein Arbeitgeber darf einer Schwangeren in der Probezeit nur kündigen, wenn er Leistungs- oder Verhaltensvorwürfe an sie hätte, die er aber belegen müsste. Das Gleiche gilt für eine Kündigung nach dem Mutterschaftsurlaub. Die Mutter hat grundsätzlich Anspruch darauf, an ihrer bisherigen Stelle weiterarbeiten zu können.
Hat eine Mutter das Recht, ihre Vollzeitstelle auf Teilzeit zu reduzieren?
Nein. Aber der Arbeitgeber muss ihren Antrag auf Reduktion wohlwollend prüfen und bewilligen, wenn dies betrieblich möglich ist. In Verwaltungen bestehen teilweise Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Da kann man Teilzeitarbeit besser einfordern.
Was für Unannehmlichkeiten erleben diese Frauen sonst noch?
Manche Arbeitgebende stufen die Frauen in ihrer Funktion herab oder teilen ihnen eine neue Arbeit zu, meist mit der Begründung, sie könnten die bisherigen Aufgaben nicht mehr ausführen. Dies geschieht vor allem bei Pensenreduktionen. Bei anderen treffen Arbeitgebende keine klaren Abmachungen zur gewünschten Pensumsreduktion oder den unbezahlten Urlaub im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub. Laut Gleichstellungsgesetz sollten sie – falls betrieblich möglich – Hand dazu bieten.
Welche Berufsfrauen erleiden am häufigsten Jobprobleme in der Schwangerschaft?
Es kann grundsätzlich alle treffen. Aber im Allgemeinen haben Frauen, die ihre Stelle neu angetreten haben, mehr Schwierigkeiten. Arbeitgebende sind eher bereit, für eine bewährte Angestellte nach guten Regelungen zu suchen.
Welche Lösungen gibt es im Konfliktfall?
Meist kommt es zu Entschädigungen wegen diskriminierender Kündigung. Manchmal machen Arbeitgebende die Kündigung rückgängig und sagen, sie hätten nicht gewusst, dass dies nicht rechtens ist.
Wann empfiehlt sich eine Klage?
Sagt die Schlichtungsbehörde den Parteien, die Diskriminierung sei glaubhaft und verweigert die Arbeitgeberin eine angemessene gütliche Einigung, lohnt es sich, den Fall ans Gericht weiterzuziehen. Vorausgesetzt, die Frau ist mit der Schlichtungsvereinbarung unzufrieden.
Welche Gründe haben die Diskriminierungen?
Oft ist den Arbeitgebenden nicht bewusst, dass ihr Handeln unrechtmässig ist. Auch die schwierige Marktsituation spielt hinein. Unternehmen müssen Personalkosten senken, die Effizienz steigern. Sie scheuen die Umtriebe und Kosten, die eine Schwangerschaft beinhalten kann.
Die Kosten für den Personalausfall deckt doch die Mutterschaftsversicherung.
Ja. Allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag, jedenfalls keinen Kaderlohn. Und nur vierzehn Wochen, während die meisten Arbeitgebenden mit ihren Mitarbeiterinnen vertraglich insgesamt sechzehn Wochen Lohnfortzahlung vereinbart haben.
Was raten Sie Arbeitgebenden für den Umgang mit schwangeren Mitarbeiterinnen?
Wenn eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet, sollten sich Arbeitgebende wohlwollend und kooperativ verhalten. Sie sollten bereit sein, gewünschte Pensenreduktionen und unbezahlten Urlaub klar zu regeln und dies schriftlich festzuhalten. Eine Schwangere darf aber nicht unter Druck gesetzt werden, wenn sie noch nicht weiss, wie und ob sie nach dem Mutterschaftsurlaub weiterarbeiten möchte. Im Übrigen haben Frauen Anspruch darauf, während der Schwangerschaft normal zu arbeiten, falls sie dies können und wollen. Arbeitgebende dürfen sie nicht gegen ihren Willen freistellen, was leider ab und zu geschieht.