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Hallo Chef, mein Kind ist krank.

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zvg
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Die Krankheitswelle hat vor einer Woche unsere Tochter erfasst. Fiebrig-glühend ist sie frühmorgens erwacht, hat sich wimmernd an mich geklebt und die kommenden Stunden auf mir gewohnt – wachend und schlafend. Zum ersten Mal stand ich als Mami vor dem Dilemma: ich muss zur Arbeit, aber mein Kind ist krank. Was tun? Ich habe meine Vorgesetzten informiert und meine Abwesenheit organisiert.
Eine Frage, die sich Eltern in dieser Situation immer wieder stellt, ist: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer überhaupt, wenn mein Kind krank ist? Hier eine Auflistung dreier wichtiger Punkte.
- Ich darf bis zu 3 Tage zu Hause bleiben um mein zu Kind betreuen bzw. die Betreuung zu organisieren.
Art. 36 Abs. 3 des Arbeitsgesetzes gilt für Kinder bis 15 Jahre. Das gilt pro Krankheitsfall und nicht pro Jahr. Ob Mami oder Papi die Betreuung übernehmen, ist egal – was jedoch nicht geht: drei Tage Papi und dann drei Tage Mami. Genügt das nicht, gilt das Obligationenrecht zu Verhinderungen des Arbeitnehmers (Art. 324a). Wichtig: Der Arbeitgeber kann für jeden Krankheitsfall ein Arztzeugnis verlangen. - Die Krankheitstage sind im üblichen Rahmen bezahlt.
Ist das Kind krank, wird das gleich behandelt wie wenn man selbst krank ist: die ersten drei Tage sind bezahlt, danach gilt die Lohnfortzahlungspflicht nach Dauer des Arbeitsverhältnisses (Berner Skala). Spezielle Bedingungen können auch im Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag geregelt sein. - Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass Ferientage für die Abwesenheit bezogen werden.
Dieser Passus gilt aber mit Vorbehalt: fehlt jemand insgesamt länger als einen ganzen Monat pro Dienstjahr, dürfen gemäss Obligationenrecht (Art. 329b Abs. 2) die Ferien gekürzt werden.
Ich bin in der glücklichen Lage, sehr verständnisvolle, unkomplizierte Vorgesetzte zu haben. Für mich ist aber auch klar, dass ich meinen Arbeitgeber nicht im Regen stehen lasse. Ich organisiere eigenständig meine Abwesenheit, schaue, dass meine Schüler versorgt sind und bin erreichbar, falls doch etwas nicht klappt. Mit dem Baby im Tragetuch ist das zum Glück noch relativ problemlos möglich.
Für den Fall, dass ihr zu Hause bleiben müsst, empfehle ich euch vorgängig Folgendes:
- Sprecht mit eurem Chef ab, wie ihr vorgehen müsst, wenn das Kind krank ist – etwas, das ja auch im eigenen Krankheitsfall geregelt sein sollte
- Konsultiert euer Betriebsreglement oder euren Arbeitsvertrag: gelten besondere Bestimmungen bei Krankheit der Kinder?
- Überlegt euch, wer im Krankheitsfall als Betreuung in Frage kommt: Grosseltern? Nachbarn? Bekannte Bezugspersonen?
- Teilt euch die Krankheitstage auf: damit nicht immer Mami fehlt, kann auch mal Papi zu Hause bleiben.
Ein Arbeitsverhältnis ist jedoch nicht nur ein rechtlicher Vertrag sondern auch eine persönliche Beziehung. Nicht alle Arbeitgeber sind so verständnisvoll wie meiner. Oftmals wird trotz rechtlicher Vorgaben mit Unmut reagiert. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
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Claudia Joller ist 1984 im Fricktal geboren und hat sich ins Luzerner Exil abgesetzt. Sie unterrichtet Wirtschaft und Gesellschaft an einer Berufsschule und ist seit Februar 2016 Mutter einer kleinen Tochter. Seit der Geburt ist eigentlich so gut wie gar nichts mehr, wie es vorher war und sie ist staunend freudig gespannt, was die Reise mit dem kleinen Leben an der Hand noch für Abenteuer für sie bereit hält. Alle Blog-Beiträge von Claudia Joller finden Sie hier.