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Bundesrat: Eltern sollen Fehlgeburt beurkunden können

Auch Kinder, die vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche und mit weniger als 500 Gramm Gewicht tot geboren werden, sollen von den Eltern im Personenstandsregister auf dem Zivilstandsamt eingetragen werden dürfen.
Themen: news

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