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Muttermilch am Arbeitsplatz
Stille Örtchen
Von Ümit Yoker, Illustrationen Martina Paukova
Zwar wären Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet, ihren Angestellten einen angemessenen Ort zum Stillen oder Abpumpen zur Verfügung zu stellen. Die Realität lässt aber mancherorts zu wünschen übrig.
Es ist schon lustig: Da preist man jungen Müttern über Monate hinweg all die Vorzüge des Stillens an, drängt sie ihnen manchmal fast schon auf, doch wollen sie dann zurück im Betrieb ihr Kind weiter mit Muttermilch versorgen, ist der Jubel bestenfalls gedämpft. Unannehmlichkeiten sind hinzunehmen, es scheint bisweilen fast, als hätten die Frauen damit ihre Stillentschlossenheit unter Beweis zu stellen.
Auf derlei Gedanken kommt zumindest, wer erwerbstätigen Müttern zuhört. Der Politologin zum Beispiel, der nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub zum Stillen ein ungeheizter Sanitätsraum im Keller zur Verfügung gestellt wurde, weil man sich im deutlich angenehmeren Ruheraum des Betriebs an den Trinkgeräuschen des Babys störte. Die Mutter pumpte fortan am Schreibtisch ab, zumal sie ihr Büro ausschliesslich mit Frauen teilte. Oder die Mitarbeiterin eines grossen Medienunternehmens, die nur deshalb von der Existenz eines Abpumpgeräts an ihrem Arbeitsplatz wusste, weil sich auf Facebook jemand darüber lustig gemacht hatte. Oder die Bundesangestellte, die sich aus Sorge, unterwegs zum Sanitätszimmer zu viel Zeit zu verlieren, zum Abpumpen in das nächstgelegene WC einschloss.
Viele kennen ihre Rechte nicht
Dabei gilt Stillzeit als bezahlte Arbeitszeit. Eine Revision des Arbeitsgesetzes räumte vor zwei Jahren den diesbezüglichen Interpretationsspielraum der Betriebe aus – längst nicht alle Arbeitgeber hatten die Stillpausen ihrer Angestellten bis dahin ganz oder überhaupt vergütet. Die neue Verordnung ist eine Anpassung an internationales Recht und legt einheitliche Mindestregeln zur Entlöhnung fest (siehe Box). Sie gelten unabhängig davon, ob Mütter zum Stillen beziehungsweise Abpumpen im Betrieb bleiben oder einen anderen Ort vorziehen.
«Dass sich Frauen zum Stillen auf die Bürotoilette zurückziehen müssen, ist glücklicherweise nicht mehr der Fall», sagt Christine Brennan, die Geschäftsleiterin der Stillförderung Schweiz. Es gebe jedoch weiterhin viele erwerbstätige Mütter, die ihre Rechte nicht einzufordern wagten – nicht nur der Vorgesetzte spielt hierbei eine massgebliche Rolle, sondern auch die Einstellung der Arbeitskollegen – oder die Gesetzeslage gar nicht kannten. Davon zeugen auch die Fragen, mit denen Frauen an die Organisation gelangen, etwa: Darf ich meine Stillzeit kumulieren und zur Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs benutzen? Nein. Kann ich die bezahlte Zeit zu Randstunden beziehen und entsprechend später ins Büro kommen beziehungsweise den Betrieb früher verlassen, um mein Kind zu Hause zu stillen? Ja. Haben Väter ebenfalls Anspruch auf bezahlte Stillzeit, wenn sie dem Baby während der Arbeitszeit abgepumpte Milch geben? Nein.
Stillzeit ist Arbeitszeit
Stillende Mütter haben das Recht, ihr Kind während des ersten Lebensjahres am Arbeitsort oder ausserhalb des Betriebs zu stillen oder Muttermilch abzupumpen. Der Arbeitgeber muss dafür einen geeigneten Ruheraum zur Verfügung stellen. Stillzeit ist bezahlte Arbeitszeit und darf nicht von anderen Ruhezeiten wie etwa Ferientagen abgezogen werden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von vier Stunden oder weniger haben Mütter ein Anrecht auf mindestens 30 Minuten Stillzeit, ab vier Stunden sind es mindestens 60 Minuten, ab 7 Stunden mindestens 90 Minuten.
Quelle: Stillförderung Schweiz
In einer nationalen Stillstudie aus dem Jahr 2014 wusste fast ein Drittel der befragten Mütter nichts über seine Rechte als stillende Angestellte. Nur jede zehnte ist aktiv von ihrem Arbeitgeber informiert worden, mehr als die Hälfte der Frauen hatte sich selbst kundig machen müssen. Zudem gab jede dritte an, in ihrem Betrieb sei kein Raum zum Stillen vorhanden – obwohl dieser schon vor der aktuellen Gesetzesänderung vorgeschrieben war.
Der Arbeitgeber profitiert
Fast jede Mutter in der Schweiz stillt ihr Baby in den ersten Wochen seines Lebens, über die Hälfte der Kinder erhalten auch nach drei Monaten weiterhin ausschliesslich Muttermilch, und die durchschnittliche Stilldauer liegt bei etwas mehr als einem halben Jahr. Wer erwerbstätig ist, stillt in der Regel weniger lange voll und führt etwas eher Beikost ein als Mütter, die keiner bezahlten Arbeit nachgehen. Dabei würde nicht nur das Baby davon profitieren, wenn seine Mutter weiterhin stillt, sondern auch der Arbeitgeber, ist man bei der Stillförderung überzeugt. Es gilt inzwischen als gesichert, dass gestillte Kinder seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm-Infektionen und Atemwegsinfektionen erkranken und später im Leben ein geringeres Risiko für Übergewicht und Diabetes aufweisen. Gerade im ersten Lebensjahr sind gestillte Kinder weniger häufig krank; entsprechend fehlen auch ihre Eltern auf der Arbeit seltener.

Doch es liegt ja nicht alles im Argen, wenn es um berufstätige Mütter geht. Immer häufiger informieren Unternehmen ihre schwangeren Arbeitnehmerinnen heute in einem Gespräch über ihre Rechte, und der Sanitätsraum befindet sich auch nicht immer im Keller. Dass es sogar ganz anders geht, zeigt das Universitätsspital Basel: Hier steht berufstätigen Müttern seit einem halben Jahr ein ausschliesslich zu diesem Zweck eingerichteter Stillraum zur Verfügung, auf den nicht nur im persönlichen Gespräch mit Schwangeren und im Intranet hingewiesen wird, sondern auch gross mit einer Familienbroschüre und via Newsletter. Im abschliessbaren Zimmer finden die Angestellten eine bequeme Liege und ein Stillkissen, Wickelkommode, Teeküche und einen Kühlschrank, sogar ein Hochstuhl gehört mit zur Ausstattung, falls sich einmal ein Geschwisterchen dazugesellen sollte.
Einfluss auf Stilldauer
Dass Felicity Wollseifen als Leiterin Wohnvermittlung und Kinderbetreuung am Universitätsspital bisher nur positive Rückmeldungen zum Raum erhalten hat, ist kein Wunder. Der Betrieb geht in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Arbeit aber auch sonst vorbildliche Wege und bietet seinen Angestellten neben einer hauseigenen Kita mit erweiterten Öffnungszeiten auch eine flexible Kinderbetreuung, auf die in den Sommerferien, zu Randzeiten, bei Nachtschichten oder im Krankheitsfall zurückgegriffen werden kann. Was das Stillzimmer betrifft, hätten sich bereits mehrere Frauen erkundigt, ob sie den Schlüssel dazu noch etwas länger behalten dürften als ursprünglich geplant, erzählt Wollseifen. Die Bedingungen am Arbeitsplatz scheinen also durchaus Einfluss auf die Stilldauer zu nehmen. Das sollten sich vielleicht auch diejenigen Betriebe zu Herzen nehmen, die etwas bequem befinden, das Bedürfnis nach einem Stillraum sei bei ihren Angestellten nicht ausgeprägt und viele Mütter hätten bei der Rückkehr ins Büro ja bereits abgestillt. Denn zu diesem Entscheid haben sie vermutlich beigetragen.
Was haben Sie als stillende Mutter bei der Arbeit erlebt? Teilen Sie uns hier Ihre Geschichte mit!